Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

22.11.2018 - 5.4.5 Antrag der Fraktion CDU

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende und Herr Wittl berichten zum Antrag. Zurzeit gibt es im Kreisgebiet 80-90 Verordnungen zu Naturdenkmäler. Gemäß den Verordnungen sind die Eigentümer von Naturdenkmälern dazu verpflichtet, Schäden, Mängel oder Veränderungen an die UNB zu melden. Eine Pflicht zur Verkehrssicherung oder Pflege bestünde nicht, dies sei nach rechtlicher Prüfung Aufgabe der UNB. Die UNB erstellt zurzeit eine Zusammenstellung der Naturdenkmäler mit allen verfügbaren Informationen. Diese Zusammenstellung soll als Grundlage für eine externe Überprüfung der Naturdenkmäler dienen. Die Beurteilung von Naturdenkmälern sei durch die UNB aufgrund des erforderlichen Spezialwissens nicht durchführbar. Dazu würden z. B. externe Baumgutachter beauftragt werden, die Maßnahmen hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht und mögliche Besichtigungs- und Pflegeintervalle empfehlen können. Die Durchführung der Maßnahmen könne dann von der UNB überwacht werden.

Der Antrag wird zur Abstimmung gegeben.
 

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Kreistag zu empfehlen, im Haushalt 2019 30.000 Euro für die Einrichtung und Pflege eines Katasters für Naturdenkmäler bereitzustellen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

-

Enthaltungen:

-

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage