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ALLRIS - Auszug

30.10.2018 - 8 WGK Anfrage: Überwachung Rückbau der Fundamente...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Beck und Herr Hetzel beantworten die Fragen:

 

Frage 1:

Nach Meldung des LLUR wurden bei 19 Anlagen die Fundamente vollständig zurückgebaut. (Genehmigungsbehörde ist das LLUR, da die Anlagen nach BImSchG genehmigt sind). Bei 2 Standorten war die Rückbauverpflichtung nicht anwendbar, da sich diese im Innenbereich gemäß § 34 Bau GB befinden.

 

Frage 2:

siehe Antwort zu Frage 1.

 

Frage 3:

siehe Antwort zu Frage 1.

 

Frage 4: 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Hierzu liegt der Kreisverwaltung keine Information vor.

 

Frage 5:

Material, welches den Zuordnungskriterien nach LAGA , und/oder den Anforderungen nach § 12 Bundesbodenschutzverordnung entspricht.

 

Herr Hetzel ergänzt, dass die Beantwortung maßgeblich auf Basis von Informationen der zuständigen Genehmigungsbehörde LLUR erfolgte, da diese Informationen der Kreisverwaltung selbst nicht vorliegen. Er informiert darüber hinaus über eine Kleine Anfrage im Schleswig-Holsteinischen Landtag (Drucksache Nr. 19/615), die sich mit dieser Fragestellung befasst hat.

 

 

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Anlagen zur Vorlage