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ALLRIS - Auszug

22.08.2018 - 5 Ausschreibung der ÖPNV-Leistungen im Regionalve...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann führte in das Thema ein und erläuterte die Vorlage.

Er wies darauf hin, dass  nach der heutigen 1. Lesung in Bezug auf die Qualitätsstandards in der Ausschreibung der ÖPNV-Leistungen im Regionalverkehr noch eine 2. Lesung in der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses am 26.09.2018 vorgesehen sei.

Auf die Frage, ob in absehbarer Zeit eine bargeldlose Bezahlung per Smartphone mit Hilfe einer App möglich sei, erklärte Herr Nevermann, dass sich diesbezüglich durchaus noch Änderungen innerhalb der Vertragslaufzeit ergeben könnten.
Ergänzend wies Herr Dr. Kruse darauf hin, dass bei der Vergabe der ÖPNV-Leistungen die Möglichkeit bestünde, eine sogenannte Öffnungsklausel in den Vertrag aufzunehmen. Diese würde es dem Kreis ermöglichen, auch noch während der Vertragslaufzeit die vereinbarten Qualitätsstandards durch weitere zu ergänzen bzw. nicht mehr benötigte aus dem Vertrag herauszunehmen.

Herr Tretbar-Endres sprach sich im Zusammenhang mit alternativen Antriebsformen der Fahrzeuge für feste Vorgaben durch den Kreis aus.
Zudem schlug er zu dem Thema „Beschwerdemanagement“ vor, dass das Verkehrsunternehmen der Kreisverwaltung alle Fahrgastbeschwerden in Fotokopie vorlegen oder ihr darüber in einem Vierteljahresrhythmus berichten sollte.

 

Auf die Frage von Herrn Tretbar-Endres, ob es möglich wäre, Subunternehmen von der Vergabe auszuschließen, erklärte Herr Nevermann, dass der Kreis sowohl einen solchen Ausschluss als auch die Vergabe eines bestimmten Anteils der ÖPNV-Leistungen an Subunternehmen festlegen könne.

Herr Fandrey stellte  die Überlegung an, die Außenflächen der Busse für Werbezwecke zu vermarkten. Diesbezüglich sollte ermittelt werden, wie viele Busse eingesetzt werden und welche finanziellen Einnahmen auch für den Kreis damit erzielt werden könnten.
Zudem sollte nach Aussage von Herrn Fandrey geklärt werden, ob das autonome Fahren der Busse ermöglicht werden sollte und inwieweit ein Beschwerdemanagement tatsächlich benötigt werde.

Eine Anschnallmöglichkeit für die Fahrgäste in den Bussen regte Herr Fred Hansen an. Zudem schlug er im Zusammenhang mit der verpflichtenden Personalübernahme eine Besitzstandswahrung für die Beschäftigten vor.

Anschließend berichtete Herr Christiansen, dass viele Gemeinden mit den jetzigen Verkehrsunternehmen zufrieden seien und diese auch künftig einbinden möchten.

Herr Nevermann wies hinzu auf die Möglichkeit hin, dass bei der Vergabe Lose gebildet werden und sich die Verkehrsunternehmen dann an der Ausschreibung beteiligen oder als Subunternehmen tätig werden könnten.

Herr Koch betonte, dass der FDP-Kreistagsfraktion ein Beschwerdemanagement ohne telefonische Warteschleife und mit einem Ansprechpartner, der die Belange der Fahrgäste ernst nehme, sowie eine Ausstattung der Busse mit USB-Buchsen und einem WLAN-Zugang sehr wichtig seien, um die Attraktivität des ÖPNV zu steigern.

 

Frau Göttsch erinnerte abschließend daran, dass jede Fraktion Anträge im Zusammenhang mit der Ausschreibung der ÖPNV-Leistungen im Regionalverkehr stellen könne, über die dann im Ausschuss beraten werde.

Der Ausschuss nahm dies zur Kenntnis.    

 

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Anlagen zur Vorlage