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ALLRIS - Auszug

04.07.2018 - 6 Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Schl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Kruse informierte den Ausschuss darüber, dass am 30.05.2018 ein Vorgespräch zwischen der Kreisverwaltung und der Landesplanungsbehörde zur zukünftigen Einbindung der Kreise und kreisfreien Städte im Zuge der Neuaufstellung der Regionalpläne stattgefunden habe.
Von Seiten der Landesplanungsbehörde sei eine dreistufige Einbindung der jeweiligen Gebietskörperschaften angedacht. Die erste Stufe beinhalte die Bereitstellung von Sachinformationen durch die Kreise und kreisfreien Städte an die Landesplanungsbehörde (z.B. Lage von Deponien, Großkläranlagen etc.) sowie die Koordinierung der Anfragen und Antworten durch einen zentralen Ansprechpartner in der Verwaltung. In der zweiten Stufe gehe es um Kreisgespräche bzw. Planungsraumgespräche. Dazu gehöre die Vorstellung und Diskussion zu Einzelthemen mit den jeweils betroffenen Fachbehörden. Die Einrichtung einer Planerrunde sei Gegenstand der dritten Stufe. Diesbezüglich solle eine landesweite bzw. planungsraumweite Planerrunde mit einem monatlichen Sitzungsturnus eingerichtet werden, um Vorschläge für konkrete Festsetzungen in den Regionalplänen zu erarbeiten. Ein besonderer Fokus solle hierbei auf das Thema Siedlungsentwicklung (z.B. durch die Weiterentwicklung der Siedlungsachsenabgrenzung, die Aktualisierung von Nahbereichsdarstellungen oder die Einbindung bestehender Gewerbeflächenentwicklungskonzepte) gelegt werden.
Eine Mitwirkung des Kreises würde bedeuten, dass die koordinierende sowie fachliche Zuständigkeit hinsichtlich der ersten und dritten Stufe beim Fachdienst Regionalentwicklung läge. Für die zweite Stufe würde die koordinierende Zuständigkeit beim Fachdienst Regionalentwicklung und die fachliche Zuständigkeit themenbezogen bei den jeweiligen Fachbehörden liegen.

Herr Dr. Kruse hob hervor, dass der daraus resultierende Mehraufwand für die Verwaltung gleichzeitig die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung des Kreises hinsichtlich der Fachinhalte böte.
Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde durch sein Mitwirken in eine Verantwortung gelange.
Die Finanzierung des Personalmehraufwandes solle im Rahmen des bestehenden Personalbudgets erfolgen.

Anschließend warf Herr Dr. Höpken die Frage auf, warum der Kreis Rendsburg-Eckernförde an dem Raumordnungsplanverfahren zum Thema Wind nicht aktiv mitgewirkt habe.

Herr Tretbar-Endres schilderte daraufhin den diesbezüglichen Verfahrensablauf und wies darauf hin, dass eine förmliche Mitwirkung erst im Beteiligungsverfahren möglich sei.

Frau Göttsch erklärte hierzu abschließend, dass sich der Ausschuss mit dem Sachthema Wind beschäftigen werde, wenn der Entwurf des diesbezüglichen Regionalplanes vorliegt.


 

 

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Beschluss:

Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt, der dreistufigen Einbindung des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Bezug auf die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein und die Neuaufstellung der Regionalpläne unter Einhaltung des bestehenden Personalbudgets zuzustimmen. Soweit erkennbar ist, dass das Personalbudget nicht auskömmlich sein wird, erfolgt eine erneute Beteiligung des Regionalentwicklungsausschusses.
 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

einstimmig

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen: