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ALLRIS - Auszug

03.05.2018 - 6 Antrag der Lebenshilfe Kreisvereinigung RD-ECK ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt Frau Dr. Horn sowie weitere Mitglieder des Vereins

Lebenshilfe. Er schätzt die Arbeit des Vereins sehr. Es werden dort u. a. Menschen betreut, die teilweise auch bereits woanders gefördert werden. Der Kreis musste schon vor Jahren auf diese Doppelfinanzierung reagieren.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass Eingliederungsgelder nach Leistungsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen gezahlt werden. Die Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise AöR (KOSOZ) führt diese Verhandlungen für den Kreis. Der Verein Lebenshilfe wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen. Der Vorsitzende hat um zu vermitteln, bereits eine Moderation zwischen dem Verein

Lebenshilfe und der KOSOZ angeboten.

 

Frau Dr. Horn freut sich sehr darüber, dass heute so kurzfristig über das Anliegen gesprochen werden kann. Sie möchte die Politik auf das Problem der Finanzierung aufmerksam machen. Das Angebot bricht mittlerweile weg, da keine Gelder mehr vorhanden sind. Der Verein wird derzeit nur noch durch Ehrenamtliche aufrecht-erhalten. Sie bittet um einen runden Tisch, um diese Angelegenheit wieder

aufzurollen. Die KOSOZ ist nicht bereit, den bisher geförderten Personenkreis ohne Hilfeplanung weiterhin mitzutragen. Dies ist quasi das „Todesurteil“ für den Verein. Frau Dr. Horn bittet hier um Unterstützung.

 

Herr Schulz wünscht sich, dass es kurzfristig gelingt, eine Wiederaufnahme der

Verhandlungen mit der KOSOZ zur Leistungsvereinbarung zu erwirken. Er schlägt einen Termin im Mai vor, um in der Angelegenheit weiter zu kommen.

 

Herr Schulz schlägt für die CDU Teilfraktion folgenden ergänzten Beschlussvorschlag vor:

 

Der Lebenshilfe Kreisvereinigung RD-ECK e. V. wird empfohlen, das bei der

Koordinierungsstelle für soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise AöR

(KOSOZ) anhängige Verfahren zum Abschluss einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfvereinbarung nach § 75 ff SGB XII unter Beteiligung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Sozial- und Gesundheitsausschusses möglichst zeitnah weiter zu betreiben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag mit der

Ergänzung einstimmig zu.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage