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ALLRIS - Auszug

25.04.2018 - 7.3 Vereinbarung der VRK-Partner zur Änderung der B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Nevermann erläuterte, dass im Zuge der fortgesetzten Auswertung – vgl. § 1 Abs. 2 des VRK-Vertrages – und einer Verbindung mit der Bewertung durch den externen Berater im Zuge eines Rechtsgutachtens die VRK-Vertragspartner übereingekommen seien, dass mit der Zielsetzung einer auch für die weitere Zukunft rechtssicheren ÖPNV-Finanzierung die im VRK-Vertrag insbesondere in § 5 niedergelegten Bestimmungen zu den finanziellen Leistungen für den VRK nicht länger Anwendung finden sollten.

 

Sicherzustellen sei dabei, dass hieraus keine wirtschaftlichen Nachteile für die Verkehrsunternehmen erwachsen sollten. Hieraus ergäben sich die in der Anlage zur Vorlage (Entwurf der Änderungsvereinbarung) aufgeführten Änderungserfordernisse, die einvernehmlich zwischen den Partnern des VRK-Vertrages beschlossen werden sollten und zwar – ergänzend zum interkommunalen Ausgleich zwischen den Aufgabenträgern.
 

 

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Beschluss:

 

Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt einstimmig, die Verwaltung mit dem Abschluss des der Anlage als Entwurf beigefügten Vereinbarung der VRK-Partner zur Änderung der Bestimmungen bezüglich der im VRK-Vertrag enthaltenen Regelungen zur Finanzierung zu beauftragen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage