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ALLRIS - Auszug

25.04.2018 - 5 Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


Anknüpfend an die Beratungen und die Entscheidung zum TOP „Nachtragshaushalt 2018; Ausbau barrierefreier Bushaltstellen“ hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 28.02.2018 u.a. die Verwaltung einstimmig beauftragt, eine Förderrichtlinie für den barrierefreien Ausbau von Bushaltstellen zu erstellen und diese dem Ausschuss zur abschließenden Beratung und Entscheidung zuzuleiten.

 

Herr Nevermann erläuterte dem Ausschuss, dass der Kreis dadurch im Rahmen der barrierefreien Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und im Kontext seiner Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion den barrierefreien Um- und Ausbau von Bushaltstellen im Kreisgebiet – soweit die entsprechende Baulast bei den Gemeinden oder dem Kreis liege – im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Höhe von 2 Mio. € erleichtern und fördern wolle. Insbesondere solle dadurch innerhalb des Kreisgebietes die öffentliche Infrastruktur des ÖPNV barrierefrei ausgestaltet und die Infrastruktur, in besonderer Hinsicht auf § 8 Abs. 3 PbefG, an heutige Erfordernisse angepasst werden.

 

Herr Dr. Kruse ergänzte, dass das Land trotz einer entsprechenden Anfrage der Verwaltung bisher keine Aussagen zur Schaffung barrierefreier Haltestellen im Kreisgebiet an Straßen in seiner Baulast getroffen habe.

 

Die Verwaltung lege dem Ausschuss nunmehr den der Vorlage als Anlage beigefügten Entwurf einer „Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur barrierefreien Ausgestaltung von Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Rendsburg-Eckernförde“ zur Beratung und endgültigen Entscheidung vor.

 

Als wesentliche Eckpunkte berücksichtige der Entwurf der Förderrichtlinie, dass

 

a)     der barrierefreie Um- und Ausbau von Bushaltestellen sowie dafür notwendige Planungskosten gefördert werden könnten, die nach den Vorgaben des Rechtsgutachtens über die „Zuständigkeit für den Umbau von Bushaltestellen“ in Verbindung mit der „Vorschlagsliste barrierefrei auszubauender Haltestellen“ der Priorität 1a oder 1b zugeordnet seien und deren Baulast in die Zuständigkeit des Kreises oder der Städte, Ämter und Gemeinden falle,
 

b)     unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien die Förderung 100 % der Kosten in denjenigen Fällen betrage, bei denen die Baulast in die Zuständigkeit des Kreises falle sowie
 

c)     unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien die Förderung 33 % der Kosten in denjenigen Fällen betrage, bei denen die Baulast in die Zuständigkeit der Gemeinden falle.

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt einstimmig die der Vorlage als Entwurf beigefügte „Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur barrierefreien Gestaltung von Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Rendsburg–Eckernförde“ als Grundlage für die Förderung der barrierefreien Gestaltung von Haltestellen.

 

Bei seiner Entscheidung geht der Ausschuss davon aus, dass seine Beteiligung durch eine fortlaufende Unterrichtung gewährleistet ist und bei Nachsteuerungsbedarf Regelungsanpassungen getroffen werden können.

 

 

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Anlagen zur Vorlage