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ALLRIS - Auszug

21.03.2018 - 4 Schülerbeförderung - Abschluss von öffentlich-r...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach einer kurzen Einführung mit dem Hinweis auf die Sitzung des Regionalent-wicklungsausschusses am 13.07.2016 übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn
Breuer.
Dieser erläuterte unter Bezugnahme auf die Vorlage, dass es gelungen sei, eine Kompromissformel mit dem Kreisverband des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages sowie den Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Schulträger bzw. den Schulverbänden zu finden, um die seitens der örtlichen Schulträger praktizierten Abweichungen vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung zu beenden. Die Verwaltung habe daraufhin mit der Kanzlei Weisleder & Ewer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag entworfen, der folgende Kernregelungen enthalte:

- Bis zum Schuljahresbeginn 2021/2022 (01.08.2021) wird der Kreis bezüglich der
  nicht berechtigt beförderten Schülerinnen und Schüler nach der bisher üblichen
  Abrechnungspraxis die Verwendungsnachweise akzeptieren.
- Die Schulträger bzw. Schulverbände werden keine neuen, unberechtigten
  Beförderungsfälle zulassen, die zu einer Steigerung der Schülerbeförderungs-
  kosten führen.

- Die Schulträger bzw. Schulverbände werden jene Schülerbeförderungsverkehre
   kündigen, die mit der Einführung des Überlandverkehrs zum 01.01.2021 über-
   flüssig werden.

Erwartungsgemäß lägen der Verwaltung hierzu bereits Änderungswünsche von den Schulträgern bzw. den Schulverbänden vor, die derzeit im Hinblick darauf, ob es sich um wesentliche oder unwesentliche Änderungen handele, geprüft würden. Es sei jedoch insgesamt eine breite Zustimmung von Seiten der Schulträger bzw. der Schulverbände erkennbar, das mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag verbundene Angebot des Kreises anzunehmen.
Darüber hinaus wies Herr Breuer darauf hin, dass sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die aus Sicht der Verwaltung zu Unrecht im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung befördert worden seien bzw. noch bis zum Schuljahresbeginn 2021 befördert werden, durch Ausschulungen stetig verringern werde.

Herr Rohwer schlug vor, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zuzustimmen, damit keiner Schülerin und keinem Schüler ein Nachteil aus der bisher gelebten Praxis erwachse.

Auch Herr Albrecht erklärte, dass eine einvernehmliche Lösung mit den Schulträgern bzw. den Schulverbänden zielführend sei.

Anschließend befragte der Vorsitzende Herrn Breuer zum Sachstand hinsichtlich des technischen Einsatzes eines EDV-Programmes zur Ermittlung des Schulweges von der Wohnung der Schülerin bzw. des Schülers bis zur nächstgelegenen Schule.

Hierzu teilte Herr Breuer mit, dass es Anbieter für entsprechende EDV-Programme gäbe und die finanziellen Auswirkungen hierfür überschaubar seien. Die not-
wendigen Mittel wären jedoch noch nicht freigegeben worden.
Bis zur Beschaffung und Einrichtung eines solchen Programmes dürfe übergangsweise – wie bislang -  auf Google-Maps zurückgegriffen werden. Diese Berechnungsgrundlage sei allerdings im Hinblick auf die notwendige Genauigkeit fehleranfällig.
Ergänzend wies Herr Albrecht darauf hin, dass der kürzeste Weg, der bei einer Google-Abfrage genannt werde, zudem nicht unbedingt der Weg wäre, den die Kinder gehen sollten. 
Herrn Albrecht zustimmend erklärte Herr Breuer hierzu, dass die Schulwegführung, die nicht zwingend mit der kürzesten Schulweglänge identisch sei, in Zusammenarbeit mit den Schulträgern bzw. den Schulverbänden von der Verwaltung bestimmt werde.

Auf Anregung des Herrn Radtke als Vertreter des Kreiselternbeirates sprach sich Herr Albrecht dafür aus, dass das künftige EDV-Programm für Eltern zur Ermittlung der Schulweglänge über das Web-Portal des Kreises Rendsburg-Eckernförde nutzbar sein sollte.

Aus der Mitte des Ausschusses wurde diese Form der Transparenz begrüßt.

 

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Beschluss:


Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt dem Kreistag, dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021 mit den Schulträgern bzw. Schulverbänden zuzustimmen. Der Regionalentwicklungsausschuss empfiehlt dem Kreistag zudem, die Verwaltung zu ermächtigen, unwesentliche und insbesondere redaktionelle Änderungen vornehmen zu können und bei wesentlichen Änderungen des öffentlich-rechtlichen Vertrages den Hauptausschuss zu ermächtigen, über die Änderungen zu befinden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

einstimmig

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen: