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ALLRIS - Auszug

21.03.2018 - 3 Verwaltungsvorschrift des Kreises Rendsburg-Eck...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Breuer erklärte, dass der Entwurf der Verwaltungsvorschrift des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung und über das Verfahren zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten in der Arbeitsgruppe Schülerbeförderung mit dem Kreisverband des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages sowie den Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Schulträger abgestimmt worden sei.
Dass dieser Entwurf nunmehr im Regionalentwicklungsausschuss und anschließend im Kreistag behandelt werde, resultiere aus der Tatsache, dass die Verwaltungsvor- schrift auf der Rechtsgrundlage des § 11 der neuen Schülerbeförderungssatzung, die am 01.08.2018 in Kraft treten werde, erlassen werden solle.
Hierbei gehe es insbesondere um die in § 14 Abs. 1 dieser Verwaltungsvorschrift definierte Härtefallregelung. Danach solle denjenigen Kindern, die bisher einen Anspruch auf die Übernahme der Schülerbeförderungskosten hatten und diesen Anspruch nach der neuen Schülerbeförderungssatzung verlieren würden, ein Bestandsschutz zugestanden werden.
Bei einem Schulwechsel von der Grundschule zur weiterführenden allgemein bildenden Schule, durch einen anderweitigen Schul- und Schulartwechsel oder aufgrund eines Wohnungswechsels würde dieser Bestandsschutz automatisch enden.


 

 

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Beschluss:

 

Der Regionalentwicklungsausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, der Verwaltungsvorschrift und insbesondere der Härtefallregelung in § 14 Abs. 1 zuzustimmen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

einstimmig

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage