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ALLRIS - Auszug

16.01.2018 - 3 Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Kr...

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verwies auf die übersandten Unterlagen (Schlussbericht, Lagebericht und Anlagen) sowie auf die Beschlussvorlage.

 

Anschließend wurden der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und der Lagebericht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie die ergänzenden Unterlagen besprochen.

 

Die Fragen der Ausschussmitglieder zu einzelnen Ausführungen in der Beschlussvorlage und im Schlussbericht wurden durch die Vertreter der Verwaltung beantwortet.

 

Der Ausschuss wollte wissen, ob eine körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgt sei. Dazu führte Frau Groeper aus, dass die Inventur im Kreishaus Rendsburg gerade abgeschlossen werden konnte. Die Ergebnisse sind noch in das Finanzverfahren einzupflegen und Ende Februar wird der Bericht über die Inventur fertig sein.

 

Herr Schildbach wollte wissen, ob für die Anlagen Nr. 32763 für das Projekt „Nordumfahrung“ eine Wertberichtigung erfolgt sei. Die Wertberichtigung ist seitens der Stabsstelle Finanzen erfolgt.

 

Herr Schildbach fragte nach, warum die Verfahrensrückstellungen so hoch seien. Dazu führte Herr Litty aus, dass sich der Wert der Verfahrensrückstellungen nach dem Streitwert richte. Die Verfahrensrückstellungen werden nach Abschluss der Verfahren wieder aufgelöst.

 

Herr Last merkte an, dass Zuwendungen des Landes für Ausgleichszahlungen Natur auch verwendet werden sollten, damit sie nicht an das Land zurückfließen. Herr Litty wies darauf hin dass sie für sinnvolle Projekte zu verwenden seien.
 

 

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Beschluss:

 

Der Unterausschuss Rechnungsprüfung beschloss einstimmig, dem Hauptausschuss vorzuschlagen, dem Kreistag zu empfehlen:

a)     den Jahresabschluss des Kreises Rendsburg-Eckernförde für das Haushaltsjahr 2016 gemäß §  95  n GO i.V.m. § 57 KrO zu beschließen,

b)     die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.116.744,20 € (Aufwendungen Ergebnishaushalt) und 4.059.868,94 € (Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit) zu genehmigen,

c)     den Jahresfehlbetrag in Höhe von 4.752.860,26 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage