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ALLRIS - Auszug

25.09.2017 - 7 Neufassung der Satzung des Kreises Rendsburg-Ec...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll


Abg. Albrecht (CDU) brachte das Thema als Vorsitzender des Regionalentwicklungsausschusses in den Kreistag ein, erläuterte das vorangegangene Verfahren, dankte der Verwaltung für die geleistete Arbeit und würdigte die konstruktive Mitarbeit der Kreiselternbeiräte. Er machte deutlich, dass nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten und hob die wesentlichen Veränderungen hervor. Insbesondere ging er auf den Wegfall der zentralen Punkte, die Reduzierung der Wartezeit nach 14.00 Uhr, die Entschädigung für Radfahrer, die Ausweitung des Beförderungsanspruches für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 11 sowie die Beibehaltung der Elternbeteiligung in Höhe von 84,00 € Der vorliegende Satzungsentwurf solle zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 am 01.08.2018 in Kraft treten.

 

Abg Rohwer (SPD) ging insbesondere auf die unterschiedliche Sichtweise seiner Fraktion zu verschiedenen Satzungsinhalten wie der Entfernungsregelung, der Entschädigung für Radfahrer, die Elternbeteiligung und die Regelungen „nächstgelegene Schule“ ein. Die SPD Fraktion fordere nach wie vor die Abschaffung der Elternbeteiligung.

 

Abg. Storch (SSW) ging auf verschiedene Aspekte wie die Radfahrerentschädigung ein und schloss sich der Forderung der SPD Fraktion auf Abschaffung der Elternbeteiligung an.

 

 

Abg. Rösener (Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass der vorliegende Satzungsentwurf, genau wie die jetzt geltenden Regelungen, nicht allen Anforderungen gerecht werde. Die zukünftigen Regelungen würden deutlich mehr Qualität bieten. Es sei aus Sicht seiner Fraktion ein gutes Ergebnis erzielt worden.

 

Abg. Butenschön (FDP) signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion und lobte den aus seiner Sicht ausgewogenen und gerechten Satzungsentwurf.

 

Abg. Tretbar-Endres (SPD) ging auf die nach seiner Ansicht unzureichenden Regelungen bei den Umlauf-, Warte- und Fahrzeiten ein.

 

Die anwesenden Kreiselternbeiräte bewerteten das vorliegende Ergebnis unterschiedlich. Während ein Vertreter seine Enttäuschung zum Ausdruck brachte, hob der andere Vertreter die vielen Verbesserungen hervor und lobte das Ergebnis ausdrücklich.

 

Der Landrat machte abschließende deutlich, dass die Elternbeteiligung bei maximal 168€ liegen werde.

 

 

Nach Erörterung bestand Einigkeit, die §§ 1 Abs 2 letzter Satz und 10 Abs. 2 b des vorliegenden Satzungsentwurfes aus Gründen der Rechtssicherheit wie folgt zu formulieren:

 

§ 1 Abs.2 letzter Satz erhält folgende Fassung:

 

Wenn die Beförderungskosten bei dem Besuch einer entfernter gelegenen Schule kostengünstiger oder kostengleich sind, werden die Kosten für die Beförderung dorthin als notwendig anerkannt.

 

§ 10 Abs. 2 b erhält folgende Fassung:

 

b) Der Eigenanteil beträgt je Schülerin/Schüler und Schuljahr der Jahrgangs-stufen eins bis zehn, die nicht die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart besuchen (§ 1 Abs. 2 Satz 3 dieser Satzung)

 

-          für das 1. Kind, für das die Kosten der Schülerbeförderung nach dieser Satzung übernommen werden: 168,00 €,

-          für das 2. Kind, für das die Kosten der Schülerbeförderung nach dieser Satzung übernommen werden: 108,00 € und

-          ab dem 3. Kind, für das die Kosten der Schülerbeförderung nach dieser Satzung übernommen werden: 84,00 €.

 

Im Übrigen gilt § 1 Abs. 2 letzter Satz dieser Satzung.

 

Sitzungsunterbrechung von 17.15 bis 17.20 Uhr

 

Abg. Tretbar-Endres (SPD) machte abschließend deutlich, dass die SPD Fraktion bei der Forderung nach Abschaffung der Elternbeiträge bleibe.

 
 

 

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Beschluss:

Der Kreistag beschließt die vorliegende Neufassung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung mit den nachfolgenden Änderungen

 

§ 1 Abs.2 letzter Satz erhält folgende Fassung:

 

Wenn die Beförderungskosten bei dem Besuch einer entfernter gelegenen Schule kostengünstiger oder kostengleich sind, werden die Kosten für die Beförderung dorthin als notwendig anerkannt.

 

§ 10 Abs. 2 b erhält folgende Fassung:

 

b) Der Eigenanteil beträgt je Schülerin/Schüler und Schuljahr der Jahrgangs-stufen eins bis zehn, die nicht die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart besuchen (§ 1 Abs. 2 Satz 3 dieser Satzung)

 

-          für das 1. Kind, für das die Kosten der Schülerbeförderung nach dieser Satzung übernommen werden: 168,00 €,

-          für das 2. Kind, für das die Kosten der Schülerbeförderung nach dieser Satzung übernommen werden: 108,00 € und

-          ab dem 3. Kind, für das die Kosten der Schülerbeförderung nach dieser Satzung übernommen werden: 84,00 €.

 

Im Übrigen gilt § 1 Abs. 2 letzter Satz dieser Satzung.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

15