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ALLRIS - Auszug

14.07.2016 - 4.1 Haushaltsangelegenheiten; hier: Personalbudget ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Nach Erörterung verschiedener Fragen zum flüchtlingsbedingten Mehraufwand fasste der Hauptausschuss den folgenden einstimmigen

 

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss beschließt folgende Festlegungen für das Personalbudget 2017:

 

a)     Der Ausgangswert für das Personalbudget ab 2017 beträgt 31.705.300 €. Zusätzlich wird ein flüchtlingsbedingter Mehraufwand in Höhe von 482.000 € berücksichtigt. Aufgrund des im Rahmen des Abstimmungsgespräches am 15.06.2016 vorgetragenen Personalmehraufwandes bedingt  durch deutlich gestiegene Fallzahlen erhält der Fachbereich Jugend und Familie einen Steigerungsbetrag in Höhe von 132.300 € und der Fachbereich Soziales, Arbeit und Gesundheit einen Steigerungsbetrag in Höhe von  156.600 €. Insgesamt beträgt das Personalbudget ab 2017 somit 32.476.200 €.
 

b)     Als jährliche Steigerungsrate werden die tatsächlichen Tarifsteigerungen im Rahmen der Tarifabschlüsse bzw. die tatsächlichen Besoldungserhöhungen aufgrund des jeweiligen Besoldungsanpassungsgesetzes berücksichtigt.
 

c)     Soweit sich aufgrund der Einführung einer neuen Entgeltordnung tarifwirksame Auswirkungen ergeben, ist hierzu eine Vereinbarung zu treffen.
 

d)     Aus dem Personalbudget für die Jahre 2013 – 2016 werden Budgetüberschüsse in Höhe von maximal 1 Million € in das neue Personalbudget ab 2017 übertragen.
 

e)     Aus dem Personalbudget sind sämtliche Personalaufwendungen zur Wahrnehmung der derzeitigen Aufgaben der Kreisverwaltung zu bestreiten. Innerhalb dieses Budgetrahmens sind die Personalaufwendungen der Teilergebnispläne untereinander deckungsfähig.
 

f)       Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse zur Wahrnehmung von weiteren Aufgaben über den heutigen Aufgabenbestand hinaus oder von bestehenden Aufgaben in größerem Maße oder von bestehenden Aufgaben in wesentlich anderer Qualität als bisher erfolgt eine Aufstockung des Personalbudgets. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen die Gremien des Kreises zu dem Ergebnis kommen, dass durch einen erhöhten Personaleinsatz eine bessere Wirtschaftlichkeit erzielt werden kann (z.B. Verringerung von Transferaufwendungen).
 

g)     Bei Entscheidungen auf Bundes- oder Landesebene oder aufgrund von Beschlüssen des Kreistages oder der Fachausschüsse, durch die bestehende Aufgaben reduziert oder abgebaut werden, erfolgt eine Kürzung des Personalbudgets. Ebenso wird das Personalbudget bei Maßnahmen der Verwaltung, die zu einer Umwandlung von Personalkosten in Verwaltungssachausgaben führen, gekürzt.
 

h)     Überschüsse im Personalbudget ab 2017 dürfen maximal in Höhe von 1 Million €  übertragen werden. Sollte die Übertragung von Budgetüberschüssen aus haushaltsrechtlichen Gründen bei unausgeglichenem Haushalt nicht zulässig sein (Vorrang des Haushaltsausgleiches), stellt die Verwaltung in geeigneter Weise sicher, dass die ersparten Personalaufwendungen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung berichtet dem Hauptausschuss regelmäßig jährlich über das Ergebnis des abgelaufenen Jahres.