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ALLRIS - Auszug

13.07.2016 - 6 Schülerbeförderung - Abweichungen vom Wortlaut ...

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Wortprotokoll

Nach einer kurzen Einführung in den Tagesordnungspunkt beantworteten der Vorsitzende sowie, für die Verwaltung, Herr Breuer und Herr Dr. Kruse die Fragen der anwesenden Eltern und Elternvertreter. Herr Dr. Kruse wies in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass es sich bei den in der Vorlage genannten 822 Fällen um eine missbräuchliche Anwendung der Beförderungssatzung handele und erläuterte die weiteren Schritte in dieser Angelegenheit. Der Vorsitzende unterstützte die Verwaltung und erklärte, dass die Beförderungsatzung bindend sei und die Verwaltung insofern keine Handlungsspielräume habe. Eine Neufassung der Satzung werde es erst zum Schuljahr 2017/2018 geben.

 

Herr Evers bat um Prüfung, ob eventuell ein früheres Inkrafttreten der Satzung möglich sei.