Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

16.11.2015 - 5 Haushalt 2016

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Vorsitzende stellte fest, dass zum vorliegenden Haushaltsentwurf 2016 ein Antrag von Pro Familia zu beraten sei, der vom Jugendhilfeausschuss verwiesen wurde. Ferner liege noch jeweils ein Antrag von den Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen vor, die sich mit dem Thema Integration befassen. Sie verwies insoweit auf die beigefügten schriftlichen Anträge. Zu den beiden letztgenannten Anträgen erfolgte im Ausschuss eine ausgiebige Diskussion über die Zuständigkeit des Ausschusses. Die Verwaltung sehe die Zuständigkeit des Sozial- und Gesundheitsausschusses, der bereits die Arbeitsgruppe Integration begleite. Die Auffassung einiger Ausschussmitglieder sei, dass bestimmte Aspekte des Themas Integration eher in den Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung gehören.

 

Herr Lüth berichtete, dass mehrere Ausschüsse zuständig sein können und jeder ein Votum an den Hauptausschuss abgeben könne.

 

Herr Seligmann halte eine Beratung in den Fraktionen zunächst für sachdienlich.

 

Herr Wilkens befürwortete ebenfalls den Verfahrensvorschlag.

 

Auf Vorschlag von Herrn Lüth kam der Ausschuss überein, zunächst eine erste Lesung im Ausschuss vorzunehmen.

 

Herr Rohwer und Herr Lüth stellten zunächst deren Beweggründe für die Antragstellung vor, die in der defizitären Finanzsituation des Nordkollegs und der aktuellen Problemlage bei der Integration von Flüchtlingen zu sehen sei. Mit dem Antrag werde eine bessere Auslastung für belegungsfreie Zeiten im Winterhalbjahr des Nordkollegs angestrebt. Weiter werde von einer 60%igen Refinanzierung durch Dritte ausgegangen. Eine Aufgabenfinanzierung statt einer reinen Defizitfinanzierung werde vorgeschlagen.

 

Frau Herdan teilte mit, dass es sachdienlicher gewesen wäre, wenn bereits in der letzten Hauptausschusssitzung mehr Informationen genannt worden wären. Der Geschäftsführer des Nordkollegs habe zunächst einen Prüfauftrag hinsichtlich der rechtlichen Umsetzbarkeit des Antrages erhalten. Sie halte die Größenordnung von 150.000 € für zu hoch bemessen. Darüber hinaus sei die Antragstellung für die Sitzung sehr kurzfristig gewesen, um sich inhaltlich ausreichend mit der Thematik bis zum Sitzungsbeginn befassen zu können. Sie empfehle in diesem Fall eine Verweisung an den Hauptausschuss.

 

Die Vorsitzende halte die Idee mit dem Nordkolleg grundsätzlich für gut, könne sich aber auch andere freie Träger wie die Volkshochschulen als geeignet vorstellen. Es erschließe sich ihr nicht, warum der Kreis die Kurse finanzieren soll.

 

Herr Lüth trug vor, dass deshalb auch Kooperation mit anderen Trägern im Antrag formuliert worden seien, über die dann eine anteilige Finanzierung erfolgen könne und somit die Bezuschussung des Kreises nachrangig zu sehen sei.

 

Herr Wendt berichtete von einer Veranstaltung beim BBZ RD-ECK mit Frau Ernst, Ministerin für Schule und Berufsbildung, an der er als Vorsitzender des Verwaltungsrates teilgenommen habe. Zum Flüchtlingsthema sei in dem Gespräch herausgestellt worden, dass sich viele Institutionen damit befassen, jedoch eine Koordinierung fehle, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Er regte an, den Vorschlag der Ministerin für eine kreisweite Koordinierung aufzugreifen.

Die Unterstützung für das Nordkolleg sei grundsätzlich gut, jedoch halte er es in diesem Zusammenhang nicht für sachdienlich, wenn die Flüchtlingsproblematik parteipolitisch für Initiativen aufgegriffen werde.

 

Herr Kaufmann wies darauf hin, dass beim Kreis eine Fachgruppe Zuwanderung neu gebildet wurde. Er gehe davon aus, dass diese entsprechende Koordinierungsaufgaben wahrnehme.

 

Die Vorsitzende teilte mit, dass ihr noch nicht klar sei, wie sich der Antrag verwaltungstechnisch umsetzen lasse. Eine Koordinierung sei hier notwendig. Die Volkshochschule sei ihrer Auffassung dafür geeignet. Eine Bündelung sei angezeigt.

 

Nach Auffassung von Herrn Rohwer sei der Kreis in der Pflicht, Vorschläge für Finanzierungsmöglichkeiten für das Nordkolleg aufzuzeigen. Hinsichtlich einer Koordinierung der Aufgaben halte er ebenfalls die Fachgruppe Zuwanderung für passend.

 

Herr Lüth teilte ergänzend mit, dass beabsichtigt sei, die Mittel im Haushalt einzustellen und somit eine koordinierende Aufgabe des Kreises geboten sei, die zum Beispiel bei der Fachgruppe Zuwanderung vorgesehen werden könnte.

 

Herr Dr. Kruse teilte mit, dass vergaberechtliche Regelungen einzuhalten seien, wenn der Kreis Mittel im Haushalt bereitstelle, mit der eine bestimmte Leistung wie zum Beispiel Sprachkurse für Flüchtlinge „eingekauft“ werden sollen.

 

Die Vorsitzende schlug vor, die beiden Anträge der Kreistagsfraktionen von SPD und der Bündnis 90 / Die Grünen bzgl. des Nordkollegs sowie zur Finanzierung von Sprachkursen von Flüchtlingen an den Hauptausschuss zu verweisen. Weiter ist eine Klärung der Zuständigkeit der Ausschussbegleitung bei Integrationsthemen zwischen den betroffenen Ausschussvorsitzenden und ihren Stellvertretern mit der Verwaltung vorzunehmen.

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss beschloss einstimmig, gemäß Vorschlag der Vorsitzenden die beiden Anträge an den Hauptausschuss zu verweisen sowie eine Klärung der Zuständigkeit der Ausschussbegleitung bei Integrationsthemen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Die Vorsitzende berichtete, dass der Landesverband pro familia Schleswig-Holstein e.V. mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 21.09.2015 drei Projektanträge auf Förderung von Präventionsangeboten in 2016 gestellt habe. Dieser wurde am 11.11.2015 im Jugendhilfeausschuss beraten, der den Antrag gemäß Schreiben des Fachbereiches 3 – Jugend und Familie vom 12.11.2015 an den Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Bildung verwiesen hat.

Deshalb erfolgte mit eMail vom 13.11.2015 kurzfristig ein Nachversand durch die Verwaltung, in der ergänzend angemerkt worden sei, dass der Kreis lediglich für die Schule Hochfeld, Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, im Rahmen seiner Schulträgeraufgaben Mittel für entsprechende schulische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt habe. Schulträger für die Helene-Lange-Schule und die Grundschule Neuwerk ist die Stadt Rendsburg.

Im Rahmen des Finanzierungsplanes sei vom Landesverband pro familia Schleswig-Holstein e.V. dargestellt worden, dass Kosten für die Fortbildung der Lehrkräfte und für Veranstaltungen für die Eltern vorgesehen sind. Hierfür sei jedoch nicht der Schulträger verantwortlich und zuständig.

Über die Notwendigkeit für das ergänzende Angebot der pro familia zum Schulunterricht für die Schülerinnen und Schüler in Höhe von 495 € zzgl. der Sachkosten in Höhe von 75 € entscheidet die Schulleitung im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wie Lehr- und Lernmittel, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, Verpflegungskosten und Schulveranstaltungen wurde bei der Schule Hochfeld ein Haushaltsansatz für das Jahr 2016 in Höhe von 65.000 € (siehe TH 221103 auf Seite 181 bei Zeile 13) veranschlagt.

Die Vorsitzende schlug entsprechend der Anregung der Verwaltung vor, keine weitere Ansatzerhöhung aufgrund des vorliegenden Antrages des Landesverbandes pro familia Schleswig-Holstein e.V. vorzunehmen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschloss einstimmig, keine Erhöhung des Haushaltsansatzes beim Teilplan für die Schule Hochfeld aufgrund des Antrages von pro familia Schleswig-Holstein e.V. zwecks Förderung von Präventionsangeboten in 2016 vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Herr Götz teilte folgende Änderungen zum Haushaltsentwurf 2016 mit:

  • Beim Teilhaushalt für die Schulaufsicht ist im Ergebnisplan der Ansatz für 2016 bei Zeile 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) von 31.400 € um 6.500 € auf nunmehr 37.900 € zu erhöhen. Der Ansatz ist beim Datentransfer nur in den Finanzplan des HH-Entwurfes übernommen worden, nicht aber auch in den Ergebnisplan.
  • Beim Teilhaushalt für das BBZ am NOK ist im Ergebnisplan der Ansatz für 2016 bei Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) von 260.100 € um 54.000 € auf nunmehr 206.100 € zu reduzieren. Bei der Eingabe der Haushaltsansätze für 2016 ist durch einen "Zahlendreher" der falsche Ansatz gebildet worden.
  • Beim Teilhaushalt für die Schulaufsicht ist im Finanzplan der Ansatz für 2016 bei Zeile 6 (Erstattungen von Gemeinden, Kreisen) mit 3.000 € zu streichen. Der Ansatz ist beim Datentransfer nur im  Ergebnisplan des HH-Entwurfes gestrichen worden, nicht aber auch im Finanzplan.

 

Beschluss:

 

Nachdem keine weiteren Änderungen bzw. Ergänzungen vorgetragen wurden, stimmte der Ausschuss einstimmig dem Haushaltsentwurf 2016 mit den vorgetragenen Änderungen zu und empfiehlt dem Kreistag, diesen zu beschließen. Die Verwaltung wurde gebeten, die Änderungen der Stabsstelle Finanzen zur Berücksichtigung in der Änderungsliste für den Hauptausschuss zuzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Herr Rohwer teilte unter Bezugnahme auf die ebenfalls mit eMail vom 13.11.2015 übersandte Maßnahmeliste bezüglich der Verwendung des Jahresüberschusses 2014 der Förde Sparkasse mit, dass einige der dort genannten Themen originäre Schulträgerangelegenheiten und somit über die Haushaltsansätze abzuwickeln seien. Sollten diese nicht ausreichend geplant sein, wäre gegebenenfalls eine Erhöhung des Haushaltsansatzes zu empfehlen.

 

Herr Dr. Kruse wies darauf hin, dass es sich bei der Maßnahmeliste um einen Verwaltungsvorschlag handele, der dem Ausschuss lediglich als Beratungsgrundlage dienen soll. Dies ließe sich gemäß der Beratungsergebnisse im Ausschuss individuell anpassen.

 

Herr Röschmann teilte ergänzend mit, dass bei Planung der Haushaltsansätze die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Förderzentren noch nicht präsent waren. Sollten diese Maßnahmen durch Erhöhung von Haushaltsansätzen bei den betroffenen Schulen vorgesehen werden, bedürfe es unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Budget- und des Notwendigkeitsgedankens einer weiteren Prüfung durch die Verwaltung.

 

Der Ausschuss kam danach einmütig überein, die Vorschläge für die Förderzentren ausschließlich in der Maßnahmenliste zu berücksichtigen.

 

Herr Rohwer teilte weiter mit, dass der vorgesehene Ansatz für die kulturelle Förderung mit 4.000 € zu gering bemessen sei.

 

Frau Storch sprach sich ebenfalls hierfür aus.

 

Frau Rempe teilte mit, dass Sprachfördermaßnahmen für Asylsuchende, die noch keinen Bleibestatus haben, gemäß Antrag der Bündnis 90 / Die Grünen mit 40.000 € gefördert werden sollen. Ein entsprechender Antrag liege von der SPD vor. Die Mittel sollen im Haushalt bereitgestellt werden. Dementsprechend könne der gleichlautende Vorschlag von der Maßnahmeliste gestrichen werden.

 

Herr Rohwer schlug zusammenfassend vor:

  • 20.000 € für die Sprachförderung zu streichen und zusätzlich
  • 10.000 € für die Kreiskulturarbeit für den Kreisbeauftragten für Kulturangelegenheiten neu aufzunehmen (z.B. Projekt Skulptur 2016, Kunst im öffentlichen Raum).

 

Beschluss:

Der Ausschuss beschloss einstimmig, die als Anlage beigefügte Maßnahmeliste bezüglich der Verwendung des Jahresüberschusses 2014 der Förde Sparkasse als Vorschlag für die abschließende Entscheidung an den Hauptausschuss weiterzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen