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ALLRIS - Auszug

24.11.2014 - 8 Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwisch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende verwies auf die Vorlage und bat Herrn Erwin als kommissarischen Schulleiter des BBZ Rendsburg-Eckernförde um ergänzende Erläuterungen. Herr Erwin teilt mit, dass sowohl das BBZ am NOK als auch das BBZ Rendsburg-Eckernförde vor 2 Jahren angefangen haben, Kooperationen mit Gemeinschaftsschulen zu schließen. Hierbei sei es vorrangig um die Umsetzung inhaltlicher Komponenten gegangen. Neben der Verbesserung des Übergangs für Schüler zum BBZ seien Beratungsleistungen in Sachen Berufsorientierung für die Gemeinschaftsschulen wie auch ein Lehrerkräfteaustausch geregelt worden. Nunmehr gehe es mit der Neuregelung des Schulgesetzes auch um den rechtssicheren Übergang bei Vorliegen der schulischen Voraussetzungen von einer Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe zum BBZ. Eine gemeinsame Veranstaltung beider BBZ sei mit den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe durchgeführt worden. Da noch nicht alle politischen Gremien der örtlichen Schulträger getagt haben, fehlen noch von 2 Schulträgern die entsprechende formale Absichtserklärung für den Abschluss einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung gemäß der zur Vorlage beigefügten Entwurfsfassung.

Das Risiko für den Kreis als Schulträger werde nach den Darstellungen von Herrn Erwin als gering eingeschätzt, da für die Schülerinnen und Schüler im Kreisgebiet zusätzliche Alternativangebote mit den neu geschaffenen Oberstufen bei den Gemeinschaftsschulen in Büdelsdorf, Nortorf und Bordesholm bestünden. Wie sich die Schülerinnen und Schüler tatsächlich zukünftig entscheiden werden, könne er derzeit nicht einschätzen, so dass letztlich ein Restrisiko bleibe. Jedoch sei es nach Mitteilung von Herrn Erwin laut Erlass des Ministeriums für Schule und Berufsbildung seitens der BBZ nicht möglich, zusätzliche Vollzeitklassen einzurichten.

Ein Schüler einer Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe habe bei Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit den beiden BBZ einen Platz an einem BBZ garantiert, jedoch bestehe kein Anspruch auf eine konkrete Fachrichtung.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss beschloss einstimmig dem Kreistag zu empfehlen, dem Abschluss von Kooperationsvereinbarungen in der vorgelegten Entwurfsfassung gemäß § 43 Absatz 6 SchulG zwischen den beiden Berufsbildungszentren des Kreises Rendsburg-Eckernförde und den Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe zuzustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage