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ALLRIS - Auszug

07.07.2014 - 5 Ausgelagerter Berufsschulunterricht von Schüler...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende bat die Schulleiterin und Geschäftsführerin des BBZ am NOK um ergänzende Erläuterung des Sachverhalts.

Sie berichtete, dass die Berufsschüler „Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik“ bei der Deula unterrichtet werden. Sie führte weiter aus, dass der neue Geschäftsführer der Deula feststellte, für diesen ausgelagerten Berufsschulunterricht keine Sachkostenerstattung zu erhalten. Hierfür seien nach Ausführung durch die Schulleiterin Kosten von 41 € pro Schüler und pro Tag anzusetzen, mithin seien Gesamtkosten in Höhe von ca. 23.000 € zu kalkulieren. Eine vertragliche Basis liege hierfür jedoch nicht vor.

Bei dem mit 8 Tagen pro Ausbildungsjahr ebenfalls ausgelagerten Berufsschulunterricht für die Landwirte erfolge hingegen eine Sachkostenerstattung seitens des Kreises in Höhe von ca. 55.000 € an die Deula.

Die Schulleiterin berichtete weiter, dass aufgrund einer geplanten Lehrplanänderung bei den Landwirten der Berufsschulunterricht lediglich noch im 1. Ausbildungsjahr mit 8 Tagen und im 2. und 3. Ausbildungsjahr nur noch jeweils mit 5 Berufsschultagen an die Deula ausgelagert werde. Dadurch könne vermutlich ab dem nächsten Schuljahr 2014/2015 mit einer Einsparung von 15.000 € gerechnet werden, so dass für die Sachkostenerstattung an die Deula für den ausgelagerten Berufsschulunterricht der „Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik“ ein Defizit von 8.000 € bestehe.

Seitens des Kreises sei gemäß Mitteilung durch Herrn Dr. Kruse im Verwaltungsrat des BBZ am NOK vorgeschlagen worden, die Aufgabendurchführung sowie die Bereitstellung der notwendigen Mittel vom Kreis an das BBZ am NOK zu übertragen.

 

Herr Harders halte es für sachdienlich, wenn auch weiterhin der Berufsschulunterricht in den Berufen Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik und für Landwirte an die Deula ausgelagert werde.

 

Herr Rohwer wies darauf hin, dass mit der Reduzierung der Unterrichtsstunden sich auch die Qualität der Beschulung verschlechtere. Dies sollte seiner Auffassung nach vermieden werden. Der Kreis als Anstaltsträger müsste somit die hierfür notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel bereitstellen.

 

Die Schulleiterin wies darauf hin, dass trotz der Reduzierung der Unterrichtszeiten auf 8, 5, 5 Berufsschultage in den 1. – 3. Ausbildungsjahren noch eine vergleichsweise bessere Unterrichtsversorgung als bei anderen BBZ gewährleistet sei.

 

Frau Herdan halte den Qualitätsaspekt für wichtig, jedoch gehe es nunmehr darum, eine Anpassung der vertraglichen Angelegenheiten entsprechend den neu geschaffenen Strukturen zu erreichen, die durch die Errichtung des BBZ geschaffen worden seien. Frau Herdan fragte darüber hinaus nach, ob weitere vertragliche Anpassungen vorzunehmen seien.

 

Herr Breuer teilte mit, dass seitens der Verwaltung geprüft werde, ob es noch Aufgaben gebe, deren vertragliche Basis nicht mit der derzeitigen Struktur einhergeht. Eine Abstimmung der weiteren Verfahrensweise sowie der finanziellen Aspekte würde dann entsprechend wie bei der aktuellen Aufgabe des ausgelagerten Berufsschulunterrichts von Schülerinnen und Schülern vom BBZ am NOK an der Deula vorbereitend erfolgen.

 

Der Ausschuss nahm Kenntnis.