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ALLRIS - Auszug

16.12.2013 - 11 Verabschiedung einer Resolution zur Neuregelung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Abg. Hollmann (CDU) erläuterte den als Tischvorlage verteilten Resolutionsentwurf und dankte allen Beteiligten, insbesondere dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag, Kreisverband Rendsburg-Eckernförde, für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Wochen. Er ging insbesondere auf die Äußerungen des Innenministers anlässlich seines Besuches bei der Stadt Rendsburg ein und und zeigte sich erschrocken über die Aussagen. Er stelle sich diesbezüglich ausdrücklich vor den Landrat.

Mit der Aussage des Innenministers, verschiedene Aufgaben des Kreises auf Gemeinden und Zweckverbände zu verlagern, würden die eigentlichen Ziele des Landes deutlich, nämlich die Kreise ausbluten zu lassen. Aus seiner Sicht ist es unerlässlich, den Finanzausgleich finanziell besser auszustatten.

 

Abg. Lüth (SPD) ging auf die erfolgreiche Haushaltskonsolidierung des Kreises in den letzten Jahren ein und kritisierte die Umverteilung der Mittel zu Gunsten der kreisfreien Städte. Insgesamt sei festzustellen, dass die Gemeinden und der Kreis mit einem Minus von 4,2 Mio € zu den Verlierern der Reform zählen würden.

 

Abg. Steckel (Bündnis 90/Die Grünen) dankte allen Beteiligten und machte deutlich, dass der Kreis handlungsfähig bleiben und der Gestaltungsrahmen erhalten werden müsse.

 

Abg. Tretbar-Endres (SPD) begrüßte die vorliegende Resolution, auch als Vertreter der Stadt Rendsburg.

 

Nach Abschluss der Erörterung beschloss der Kreistag einstimmig die nachfolgende Resolution:

 

Gemeinsame Resolution des Kreisverbandes Rendsburg-Eckernförde des Schleswig-holsteinischen Gemeindetages und des Kreistages Rendsburg-Eckernförde:

 

 

Kommunale Ebene insgesamt stärken!

 

 

Neuregelung des Finanzausgleiches darf zu keiner Schwächung der kommunalen Ebene im Kreis Rendsburg-Eckernförde führen!

 

  • Konsolidierungsbemühungen dürfen nicht bestraft werden!

 

Die Entwicklung der Finanzbeziehungen zwischen dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und seinem kreisangehörigen Bereich ist in den letzten Jahren von einer vertrauensvollen und konstruktiven Verständigung aller Beteiligten geprägt gewesen. So hat der Kreistag im Jahr 2010 ein umfangreiches Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen. Viele Städte und Gemeinden haben ebenfalls drastische Einschnitte in ihren Haushalten vornehmen müssen. Das Ziel des Kreises war es, die zu erwartende Verschuldung des Kreises deutlich zurückzufahren und gemeinsame Grundlagen für die Finanzbeziehungen zwischen dem Kreis und seinen Kommunen zu schaffen.

 

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde findet ein fortlaufender Dialog über die finanziellen Entwicklungen statt. Dieser Weg führte zu einer deutlichen Reduzierung der Verschuldung. Außerdem konnte der Umlagesatz für die Kreisumlage über Jahre hinweg konstant gehalten werden. Dieser Erfolg darf durch die beabsichtigte Neuregelung des kommunalen Finanzausgleiches nicht gefährdet werden!

 

Das vorliegende Gutachten und der Gesetzentwurf belohnen die gemeinsamen Konsolidierungsbemühungen der letzten Jahre jedoch nicht, sondern bestrafen diese: Wer in der Vergangenheit gut gewirtschaftet hat, soll zukünftig deutlich weniger Schlüsselzuweisungen erhalten. Und wer in der Vergangenheit viel Geld ausgegeben hat, soll zukünftig mehr Geld bekommen.

 

  • Die Region Kreis Rendsburg-Eckernförde darf insgesamt nicht zum Verlierer werden!

 

Insgesamt verliert die Region Rendsburg-Eckernförde im Rahmen einer Gesamtbetrachtung unter dem Strich jährlich 4,2 Millionen Euro! Denn dem Verlust des Kreises Rendsburg-Eckernförde in Höhe von 11,5 Millionen Euro steht lediglich eine Verbesserung von insgesamt 7,3 Millionen Euro für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gegenüber. 28 Gemeinden des Kreises sollen im Ergebnis des Gesetzentwurfes finanziell schlechter gestellt werden, darunter 1 zentraler Ort. Unter den 20 größten Verlierergemeinden landesweit sind allein 4 Gemeinden aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

 

 

  • Der ländliche Raum darf nicht noch weiter benachteiligt werden!

 

Methodische Schwächen in dem dem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Gutachten führen zu einer überproportionalen Besserstellung der kreisfreien Städte!

 

So lässt der Gesetzentwurf bei den übergemeindlichen Aufgaben ohne plausiblen Grund die Schülerbeförderung außer Betracht, obwohl gerade sie für einen großen Flächenkreis von großer Bedeutung ist, aber auch eine besondere Belastung darstellt.

 

Die Ermittlung der tatsächlich zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehenden Einnahmen muss transparent, nachvollziehbar und stringent sein.

 

  • Entlastung bei der Grundsicherung ist vom Land vollständig an die Kommunen weiterzuleiten!

 

Die Kreise sind durch die zunehmende Übertragung von Aufgaben, insbesondere im sozialen Bereich, so belastet worden, dass sie für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unterfinanziert sind. Deshalb hat der Bund die Kommunen im Bereich der Grundsicherung entlastet. Das Land wird daher aufgefordert, seine finanzielle Entlastung in Höhe von rund 35 Mio. Euro in diesem Bereich vollständig an die Kommunen weiterzuleiten!

 

  • Eingriff in Höhe von 120 Millionen Euro in den Finanzausgleich rückgängig machen!

 

Die in der Verfassung verankerte kommunale Selbstverwaltungsgarantie beinhaltet eine Verpflichtung des Landes, eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen. Bei einer Neuregelung des kommunalen Finanzausgleiches ist daher der zurückliegende Eingriff in Höhe von 120 Millionen Euro in den Finanzausgleich rückgängig zu machen!

 

 

Gemeinsam fordern der Kreisverband Rendsburg-Eckernförde des Schleswig-holsteinischen Gemeindetages und der Kreistag Rendsburg-Eckernförde die Landesregierung und den Landtag daher auf,

 

  • den Gesetzentwurf für eine Neuregelung des kommunalen Finanzausgleiches zu überarbeiten und dabei den Kritikpunkten Rechnung zu tragen,

 

  • die Entlastung im Bereich der Grundsicherung vollständig in die kommunale Finanzausgleichsmasse zu geben sowie

 

  • den zurückliegenden Eingriff in Höhe von 120 Millionen Euro rückgängig zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

47

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage