19.08.2013 - 9 Novellierung des Schulgesetzes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 19.08.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Marco Röschmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Röschmann verwies auf die Vorlage und erläuterte ergänzend, dass als weitere wesentliche Regelung beabsichtigt sei, alle bestehenden Regionalschulen mit mindestens 240 Schülerinnen und Schülern zum 01.08.2014 in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Weiter sei beabsichtigt, im Schuljahr 2014/2015 mit einem Gymnasium verbundene Regionalschulteile zum 01.08.2014 in Gemeinschaftsschulteile umzuwandeln. Betroffen sind hiervon die Isarnwohld-Schule in Gettorf sowie die Schule Hohe Geest in Hohenwestedt. Außerdem sei vorgesehen, dass Schulen ohne eigene Oberstufe mit allgemein bildenden Schulen mit Oberstufe und Beruflichen Gymnasien Kooperationen eingehen können. Problematisch ist aus Sicht wie in der Vorlage beschrieben das hierzu beabsichtigte Verfahren hinsichtlich des Zustandekommens einer Kooperationsvereinbarung.
Herr Evers wies darauf hin, dass eine Kooperationsvereinbarung erst dann Gültigkeit erlange, wenn der Schulträger dieser entsprechend gesondert zugestimmt habe.
Herr Röschmann stimmte Herrn Evers grundsätzlich zu, wies jedoch ergänzend darauf hin, dass die Schulträger nicht erst im Nachhinein beteiligt, sondern aus Gründen der Kapazitätsfragen und deren Kostenfolgen in dem Verfahren federführend sein sollten.
Herr Scherbarth führte ergänzend aus, dass alle Kreiselternbeiräte ebenfalls um Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Novellierung des Schulgesetzes gebeten worden seien.