10.06.2024 - 10.1 Evaluation zur Änderung der Richtlinie über die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Gremium:
- Umwelt- und Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 10.06.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:33
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 4.5 Infrastruktur
- Bearbeiter/in:
- Jörn Voß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Jannis Riegmann und Heike Löhndorf von der AWR verlassen die Sitzung. Die Vorsitzende führt in die Vorlage ein. Sebastian Hetzel (Klimaschutzagentur) erläutert die Thematik, über die im Anschluss diskutiert wird.
Karola Blunck nimmt den Antrag der CDU, der unter TOP 10.2 behandelt werden soll, zurück.
Die Verwaltung erläutert, dass der UBA nur bis zu einer Summe von 125.000 € eigenständig entscheiden darf.
Christian Kalkhoff (Bündnis 90/ die Grünen) erteilt den Auftrag an die Verwaltung, die vorhandenen Mittel im Katastrophenschutz- und Wiederaufbaufonds zu ermitteln und das Ergebnis ans Protokoll anzufügen.
Anschließend wird nach weiterer Diskussion über den Beschlussvorschlag seitens der Vorsitzenden eine Unterbrechung der Sitzung einberufen, damit ein konkreter Beschluss formuliert werden kann. Die Unterbrechung endet um 18:52 Uhr. Es wird über zwei Beschlüsse abgestimmt.
Beschluss 1
Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Änderung der „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz“ wie in der Anlage 3 dargestellt, mit folgenden Änderungen zu beschließen
Die Klimaschutzagentur berichtet quartalsweise dem UBA über alle gestellten Anträge und den entsprechenden Sachstand (Punkt 6, Absatz 6).
In Punkt 6 Absatz 3 soll es heißen: Die Entscheidung über eine Förderung bis 125.000 € wird dem UBA übertragen. Förderungen, die über diesen Betrag hinaus gehen, werden im Hauptausschuss entschieden.
Beschluss 2
Der Umwelt- und Bauausschuss bittet die Verwaltung, eine Änderung der „Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz“ mit Wirkung zum 1.1.2025 wie folgt rechtzeitig vorzuschlagen.
Punkt 2: "Bei Gebäuden sind nur die Maßnahmen förderfähig, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards zum Klimaschutz hinausgehen" sowie nach einer Evaluation der Förderung zu Klimaanpassungsmaßnahmen etwaige weitere Änderungen vorzuschlagen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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