02.09.2024 - 6 Bericht der Rendsburger Musikschule e.V.
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 02.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.4 Schul- und Kulturwesen
- Bearbeiter/in:
- Alina Pahl
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Storch übergibt das Wort an Frau Berchtold und Herrn Pancewicz.
Frau Berchtold nimmt Bezug auf das Herrenberg-Urteil. Die Lage hierzu hat sich im Wesentlichen nicht verändert. Am 27.03.2024 wurde eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema gegründet, um die Situation weiter zu erörtern. In dieser Arbeitsgruppe befinden sich Mitglieder dieses Gremiums. Es gab eine Demonstration in Kiel vor dem Landtag, um das Land Schleswig-Holstein in die Verantwortung zu nehmen. 400 Teilnehmer wurden hier erfasst. Das Land führt aktuell Gespräche mit der Deutschen Rentenversicherung. Es verbleibt jedoch die Situation, dass Lehrkräfte an den Musikschulen Scheinselbstständig sein werden.
Nachfolgend berichtet Herr Pancewicz zu der finanziellen Situation der Musikschule. Das Land Schleswig-Holstein hat den Musikschulen im Land zugesichert eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Für die Rendsburger Musikschule bedeutet das ein Plus in Höhe von ca. 30.000 €.
Es wurden nach Beendigung der Arbeitsgruppe Anträge an sechs Gemeinden gerichtet, um die Zuschüsse zu erhöhen. Seitens der Musikschule wird hier insgesamt mit 25.000 bis 30.000 € kalkuliert. Gleichzeitig wurde ein Antrag an die Stadt Rendsburg gestellt, mit der Bitte 25.000 € zu bezuschussen. Dieser Antrag liegt der Vorlage bei.
Abschließend beantwortet Herr Pancewicz Fragen der Ausschussmitglieder. Es wird offenbar, dass der Kostenplan nicht aktuell ist. Die Verwaltung bittet um Zusendung eines aktualisierten Kostenplanes, um das tatsächliche Defizit in der Finanzierung darzulegen. Diesbezüglich sollen auch die nicht eingepreisten Landesmittel angeführt werden.
Herr Mohr ergänzt die Thematik zum Herrenberg-Urteil um folgende Informationen:
- Die tatsächliche finanzielle Unterstützung erhöht sich um die kostenfreie Überlassung der Liegenschaft. Diese Mietkosten werden dem Haushalt des Fachdienstes Schul- und Kulturwesen ebenfalls zugeordnet.
- Die Auswirkungen des Herrenbergurteils sind von zwei noch offenen Variablen abhängig. Erstes ist die finale Entscheidung des Landes zur Förderung der Musikschulen abzuwarten. Zweitens ist abzuwarten, welche Prüfkriterien die Deutsche Rentenversicherung am Ende tatsächlich ansetzen wird. Aus Sicht der Verwaltung ist der aktuelle Kurs nicht haltbar.
Anlagen zur Vorlage
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