11.09.2024 - 10 Förderung der Kindertagesbetreuung im Frauenhau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 11.09.2024
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 3 Jugend, Familie und Bildung
- Bearbeiter/in:
- Heike Köhnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Andrea Gonschior, Leiterin des Frauenhauses Rendsburg berichtet über die Situation in den Frauenhäusern und die Schwierigkeiten der Frauen und ihrer Kinder. Neben dem Verlust ihres bisherigen Lebensumfeldes ist es kaum möglich, einen regulären Kita-Platz zu erhalten. Deshalb ist geplant, eine Betreuung von 5 Kindern für 5 Stunden am Tag durch eine Tagespflegeperson anbieten zu können.
Flemming Mohr erläutert Hürden zur Durchsetzung des Rechtsanspruches auf einen Kita-oder Tagespflege Platz im Kontext der Versorgung im Frauenhaus anhand des vorliegenden Sachverhalts. Zum einen müssen die Betreuungsplätze kurzfristig zur Verfügung stehen. Der Aufenthalt im Frauenhaus ist nicht planbar. Beide Sorgeberechtigte müssen sowohl den Betreuungsantrag als auch den Antrag auf Förderung unterzeichnen. Das ist in den meisten Fällen nicht realisierbar. Weitere Hürden sind die Meldepflicht im Kreis des Antragstellenden und die Eintragung in die KiTa-Datenbank.
Eine Förderung mit SQKM-Mitteln nach dem KiTa-Gesetz scheidet bei Nichterfüllung dieser Kriterien sowohl bei den Kindertagesstätten als auch in der Kindertagespflege aus. Vom Sozialministerium wurde bestätigt, dass keine anderen Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Zur Verbesserung der Situation, vor allem für die Kinder, bleibt demnach nur die Betreuung durch eine anerkannte Tagespflegeperson, die über einen Träger angestellt wird. Die inhaltliche Begleitung kann über die Fachberaterinnen des Kreises abgesichert werden.
Herr Mohr stellt fest, dass es sich bei dem Beschluss um eine politische Willensbekundung des Ausschusses in Vorbereitung der Haushaltssitzung im November handelt.
Hanna Wieben erklärt sich für Befangen und verlässt zur Abstimmung den Raum.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt sowohl die Ausführungen des Frauenhauses als auch die Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung wohlwollend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird darum gebeten, zur Haushaltsberatung in der Novembersitzung 2024 eine Beschlussempfehlung an den Kreistag zur Förderung des Projektes ab dem Haushaltsjahr 2025 vorzubereiten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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141,7 kB
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