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ALLRIS - Auszug

15.05.2024 - 7 Neufassung der Richtlinien des Kreises Rendsbur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mohr erläutert, dass die erste Entwurfsfassung der Förderrichtlinie nach einer verwaltungsseitig tiefergehenden juristischen Prüfung zurückgezogen und angepasst werden musste. Grund hierfür war, dass die erste Fassung den Grundsatz der Chancengleichheit verletzt, welcher sich aus Art. 21 Abs.1 Satz1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG ableitet, indem er die Förderung auf Jugendorganisationen solcher Parteien begrenzt, die Mitglied im VPJ sind. Die Verwaltung ist an den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit gebunden.

 

In der zweiten zur Beratung und Abstimmung vorliegenden Fassung wurde der Förderkreis auf die Jugendorganisationen aller im Kreistag vertretenen Parteien erweitert.

 

Im Anschluss fasst Herr Röschmann die Details zur Neufassung der Richtlinie zusammen.

 

Danach wird über die zu erbringenden Nachweise der Jugendorganisationen und deren Vereinbarkeit mit dem Datenschutz diskutiert. Es wird klargestellt, dass das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Kreises nur bei berechtigten Zweifeln die Materialien der betreffenden Organisation einsehen darf und diese Informationen nicht weitergeben wird.

 

Nach der Klärung aller Fragen und der Diskussion über die Zusammensetzung der Zuwendung lässt die Vorsitzende abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Neufassung der Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde für Zuwendungen an politische Jugendorganisationen zuzustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0