17.07.2024 - 6.2.1 Antrag der WGK-Kreistagsfraktion zur Teilfortsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2.1
- Gremium:
- Regionalentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 17.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag öffentlich
- Federführend:
- FD 5.3 Regionalentwicklung und Mobilität
- Bearbeiter/in:
- Tom Röhrig
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Höpken von der WGK-Kreistagsfraktion erläutert die Vorlage ausführlich und kritisiert am Anfang, dass der Beteiligungszeitraum in die Sommerpause der Gemeinde- und Kreisgremien gelegt wurde.
Im Anschluss erfolgt im Ausschuss eine Diskussion darüber, ob der geplante Ausbau der Windkraft die lokale Wirtschaft fördert und den angrenzenden Gemeinden einen Mehrwert bringt oder nicht und ob der in den Nebenzeiten produzierte Strom sinnvoll genutzt bzw. gespeichert werden kann oder nicht.
Am Ende der Diskussion betont Herr Höpken, dass die WGK Kreistagsfraktion nicht generell gegen Windkraft ist, sondern gegen den aus ihrer Sicht aktuell unverhältnismäßig verbreiteten Einsatz.
Danach lässt Herr Andresen über den Antrag abstimmen.
Beschluss:
Der Regionalentwicklungsausschuss des Kreises Rendsburg-Eckernförde empfiehlt gemäß Beschluss vom 17.07.2024 dem Kreistag zu beschließen, zu den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung in der Teilfortschreibung zum Thema „Windenergie an Land“ des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein (LEP) wie folgt Stellung zu nehmen:
- Der Mindestabstand der Potenzialfläche zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen soll statt 400 Metern mindestens 525 Meter betragen.
- Der Mindestabstand zu Wohn- und Erholungsbereichen soll statt 800 Metern mindestens 1000 Meter betragen.
- Der Mindestabstand zu überplanten Innenbereichen soll statt 1000 Metern mindestens 2000 Meter betragen.
- Abstände zu Horsten und Schlafgewässern schützenswerter gefährdeter Vogelarten sowie Vogelschutzgebieten sollen sich an den Angaben im Helgoländer Papier und aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis orientieren. Z.B. soll um einen Rotmilanhorst ein Schutzabstand von 1500 Metern gelten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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773,8 kB
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