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ALLRIS - Auszug

29.02.2024 - 9.2 Antrag des Beirates für Menschen mit Behinderun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schauenburg erläutert den Antrag und beantwortet Fragen.

 

Herr Kaufmann von der CDU-Kreistagsfraktion findet es schwierig, dass keine Summe im Antrag genannt wird. Die Vorsitzende verweist darauf, dass es hier noch keine Erfahrungswerte gibt.

 

Herr Schauenburg teilt mit, dass man sich nach dem SGB 9 richtet. Es geht darum, dass die Dolmetscher vorgehalten werden, für die Menschen, die die Leistung benötigen.

 

Frau Raetsch von der SSW-Kreistagsfraktion erklärt, dass es nicht so recht klar geworden ist, wie die Antragstellung ablaufen soll. Sie möchte wissen, ob Dolmetscher beim Kreis angestellt werden sollen oder ob Dolmetscher mitgebracht werden und der Kreis die Rechnung übernimmt. Herr Schauenburg teilt dazu mit, dass die Dolmetscher selbst ausgewählt werden können. Es könnte aber auch ein Pool zur Verfügung stehen.

 

Herr Kaufmann von der CDU-Kreistagsfraktion wirft ein, dass man aus seiner Sicht den Antrag in den Haushalt einstellen müsste, da aus dem Budget nicht alle anfallenden Kosten übernommen werden können.

 

Frau Marxen von der CDU-Kreistagsfraktion schlägt vor zu evaluieren und zum Beispiel bis zur Juli-Sitzung hochzurechnen, wie viele Kosten bis dahin anfallen. Frau Leiendecker von der Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen unterstützt den Vorschlag der CDU. Auch Herr Schauenburg befürwortet diese Idee und teilt mit, dass man gerne eine Kostenanalyse erstellen kann.

 

Die Vorsitzende stellt zur Diskussion, für welchen Zeitraum die Kostenanalyse erstellt werden soll. Frau Lutz teilt mit, dass sie und Herr Schauenburg dies gerne bis September prüfen möchten und das Ergebnis in der Sitzung am 26.09.2024 vorgestellt werden soll.

 

Professor Ott teilt mit, dass seitens der Veraltung auch geprüft wird, ob es seitens der Eingliederungshilfe eine Finanzierungsunterstützung geben kann.

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Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern für Menschen mit Hörbehinderung bei Beratungsstellen, die vom Kreis gefördert und nach dem Subsidiaritätsprinzip unterstützt werden, zunächst bis Ende September 2024. Die Finanzierung soll vorerst aus dem Budget zur Umsetzung des Kreisaktionsplanes zur UN-Behindertenrechtskonvention (Teilhaushalt 314910) erfolgen, sofern nicht die Kosten von der Eingliederungshilfe übernommen werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

19

0

0

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Antrag einstimmig zu.

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Anlagen zur Vorlage