16.12.2024 - 13.1.5 SPD Fraktionsantrag zur Änderung der Richtlinie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.1.5
- Datum:
- Mo., 16.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag öffentlich
- Federführend:
- FD 1.3 Gremien und Recht
- Bearbeiter/in:
- Christiane Ostermeyer
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Der Kreistag beschließt, die Richtlinie Klimaschutzfonds wird in 3.1 um einen Absatz 2 ergänzt: Beim Aus-, Neu- und Umbau von Gebäuden sind nur diejenigen Kosten für Klimaschutz- bzw. energetischen Maßnahmen förderfähig, die über das gesetzlich geforderte Maß (nach dem Gebäudeenergiegesetz und der Energieeinsparverordnung) hinausgehen. Die Differenzkosten sind durch die Antragstellenden bzw. deren Fachplaner darzustellen.
Die in der geltenden Richtlinie genannten Fördersätze und Förderhöhen gelten unverändert weiter.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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