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ALLRIS - Auszug

24.06.2024 - 7 Bildung eines Jagdbeirates

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage erläutert Julian Detmer, dass für die Benennung keine Geschlechterparität berücksichtigt werden müsse. § 15 GstG gelte vorliegend nicht, da die Zusammensetzung des Jagdbeirates durch eine spezielle Vorschrift im Landesjagdgesetz geregelt sei.

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Beschluss:

 

Der Kreistag benennt Herrn Hans Hinrich Neve als Vertreter der Jagdgenossenschaften in den Jagdbeirat.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

53

0

2