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ALLRIS - Auszug

18.03.2024 - 9.1 Antrag der AfD Fraktion - Einrichtung einer Ber...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Kevin Dorow erläutert den vorliegenden Fraktionsantrag.

Landrat Dr. Schwemer weist auf das etablierte Verfahren bei Verdacht auf Impfschädigungen hin, in dieses Verfahren sei der Kreis durch das Gesundheitsamt bereits involviert. Daher brauche es einen Beschluss hierzu nicht.

 

Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen, Frau Dr. von Milczewski, weist darauf hin, dass der Gesetzgeber auf Bundesebene seit dem 1. Januar dieses Jahres ein neues unterstützendes Verfahren im SGB XIV eingeführt hat, das Betroffenen von Impfschäden über Fallmanagement helfen soll. Genauere Angaben und Erklärvideos gibt es auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) e.V.. Der AfD-Antrag sei abzulehnen, entsprechende Verfahren gebe es schon.

 

Der WGK-Fraktionsvorsitzende, Herr Dr. Höpken, hält es für die Pflicht des Kreises, weil der Kreis auch Impfstraßen unterhalten habe, nun auch für Anlaufstellen oder Ansprechpartner zu sorgen, die den potentiell Impfgeschädigten zur Verfügung stünden.

 

Abg. Holger Thiesen (WGK-Fraktion) fragt, ob die Impfärzte für die Impfschäden aufkommen müssen. Ihm sei heute von der Pressestelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern gesagt worden, dass das Land M-V Schadenersatzansprüche gegen Impfärzte geltend mache. Wie das Verfahren in Schleswig-Holstein sei.

 

Landrat Dr. Schwemer erläutert das Impfschäden geltend gemacht werden müssen. Dazu gebe es 3 Ebenen, zum einen die Herstellerhaftung, zum Zweiten die ärztliche Haftung und zum Dritten staatliche Entschädigungen. Nach dem Infektionsschutzgesetz könne ein Geschädigter einen Antrag auf Entschädigung beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Wenn die Voraussetzungen für eine solche Entschädigung vorliegen, werde diese unabhängig von der Herstellerhaftung oder der ärztlichen Haftung gewährt. Der Landrat vermutet, dass es sich in Mecklenburg-Vorpommern ähnlich verhält.

Abg. Thiesen fragt nach, ob sich dann das Land die Entschädigung von den Impfärzten wiederhole.

Hierzu antwortet Prof. Dr. Ott, dass der Arzt nur dann haftbar gemacht werden könne, wenn er nicht richtig aufgeklärt habe, eine Unterschrift fehle oder bei der Verabreichung der Impfung ein Fehler passiert sei oder die Indikation falsch gestellt worden sei. Hierauf könne sich eine Arzthaftung beziehen. Die Entschädigung über das Versorgungsamt sei ein davon gänzlich unabhängiger Zweig.

Prof. Dr. Ott und Holger Thiesen werden diesen Sachverhalt in einem bilateralen Gespräch klären.

 

Die FDP-Fraktionsvorsitzende, Tina Schuster, stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Debatte, diese habe nicht mehr den eigentlichen Antrag zum Inhalt.

Die Kreispräsidentin ermöglicht den Fraktionen, die bisher zum Fraktionsantrag keine Stellung genommen haben, dieses jetzt zu tun.

Mit 43 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen wird dem Antrag stattgegeben.

 

Der WGK-Fraktionsvorsitzende, Dr. Andreas Höpken, beantragt für seine Fraktion eine namentliche Abstimmung.

 

Die namentliche Abstimmung findet statt, wenn sie vor der Eröffnung der Abstimmung von 1/5 der anwesenden Kreistagsabgeordneten verlangt wird.

Mit 7 Ja-Stimmen und 43 Nein-Stimmen wird der Antrag auf namentliche Abstimmung abgelehnt.

 

Der WGK-Fraktionsvorsitzende, Herr Dr. Höpken, gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion für den Antrag stimmen wird.

 

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Beschluss:

 

Der Kreistag möge beschließen, daß die Verwaltung eine Beratungsstelle einrichtet, an die sich Bürger bei Verdacht von Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden wenden können. Der notwendige Personalbedarf für diese Beratungsstelle ist innerhalb der bestehenden Strukturen in der Verwaltung sicherzustellen. Das Beratungsangebot ist fortwährend zu evaluieren. Im Sozial- und Gesundheitsausschuss ist über den aktuellen Stand dieser Beratungsleistung halbjährlich zu berichten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

43

0

 

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Anlagen zur Vorlage