18.03.2024 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Mo., 18.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Burmeister aus Schacht-Audorf fragt, warum es die Einwohnerfragestunde nur am Anfang einer Sitzung gebe? Sie würde auch gerne am Ende einer Sitzung Verständnisfragen stellen können. Des Weiteren möchte sie gerne wissen, warum das Familienzentrum in Schacht-Audorf aus personellen und finanziellen Gründen geschlossen hätte, wo doch der Kreis in seiner Sitzung am 18.12.2023 die Förderung verdreifacht habe.
Die Frage zum Familienzentrum Schacht-Audorf beantwortet der Fachbereichsleiter Flemming Caruso-Mohr dahingehend, dass sich das Land deutlich aus der Finanzierung der Familienzentren zurückgezogen habe und die beschlossenen Fördergelder des Kreises erst mit der heute zu verabschiedenden Richtlinie zur Qualitätsentwicklung in Familienzentren abgerufen werden können. So könne es die Möglichkeit geben, das Familienzentrum weiter zu führen. Grundsätzlich sei das aber eine Entscheidung des Trägers bzw. der Standortgemeinde.
Landrat Dr. Schwemer erläutert zur Frage nach der Einwohnerfragestunde, dass in der Geschäftsordnung des Kreistages geregelt sei, dass die Fragestunde für Fragen und Anregungen zu Beginn einer Sitzung auf der Tagesordnung stehe. Davon unbenommen gebe es für Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, zu Beginn eines Tagesordnungspunktes Fragen zu dem Tagesordnungspunkt zu stellen.
Herr Manfred Renz fragt, wann mit der Einrichtung einer Beratungsstelle für Impfopferschäden zu rechnen sei?
Der Fachbereichsleiter Prof. Dr. Stephan Ott erläutert, dass es gesetzliche Meldewege gebe. Impfschäden können beim zuständigen Landesamt gemeldet werden, Anträge können mit Hilfe vom Hausarzt ausgefüllt werden, ggf. wird eine amtsärztliche Untersuchung veranlasst. Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob es einen Zusammenhang zwischen Impfung und der Beeinträchtigung gibt. Sollte dies festgestellt werden, würde es dann möglicherweise eine Entschädigung vom Land geben. Um die persönliche Krankengeschichte zu besprechen, bietet Prof. Ott ein Vier-Augen-Gespräch nach Terminvereinbarung an.
Frau Tanja Heinz aus Rendsburg fragt ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Renz, ob es einen bestimmten Arzt in Rendsburg gebe, der Impfschäden ernst nehme. Ab wann man mit der Einrichtung einer Beratungsstelle für Impfgeschädigte rechnen könne und wer dafür zuständig sei?
Frau Heinz wird gebeten, einen persönlichen Termin im Gesundheitsamt mit Prof. Ott oder dem Leiter des Gesundheitsamtes, Herrn Börnhöft, zu vereinbaren um den persönlichen Sachverhalt zu klären.
Herr Arne Grüneberg aus Rendsburg fragt, warum er keine Informationen mehr zur wirtschaftlichen Lage des Rendsburg Port erhalte. Er habe verschiedentlich versucht den Geschäftsführer zu erreichen, habe aber nie eine Rückmeldung bekommen.
Landrat Dr. Schwemer bittet Herrn Grüneberg um eine Mail mit den Fragen an landrat@kreis-rd.de und sichert zu, dass die Fragen dann beantwortet werden würden.
Herr Grüneberg fragt, welche Belastungen auf den Kreis und die Städte zukommen, wenn ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Betreuung in offenen Ganztagsschulen, und in welchem Umfang der Kreis unterstützt? Und wie das mit den Landesmitteln sei.
Landrat Dr. Schwemer berichtet, dass die Einrichtung der offenen Ganztagsschule auf Bundesebene im SGB für Mitte 2026 festgeschrieben sei. Die landesgesetzliche Umsetzung hierzu stehe noch aus, ebenso wie die Zuweisung der Aufgaben an eine zuständige Verwaltungsebene. In dem Zuge wäre dann auch die Konnexität zu klären. Vor diesem Hintergrund könne die Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Herr Dr. Höpken fragt nach der Zahl der Corona-Impfungen, die in den Impfstraßen des Kreises verabreicht worden seien.
Landrat Dr. Schwemer erläutert, dass etwa 11.000 Booster-Impfungen beim sogenannten Impf-Marathon erfolgt seien. Prof. Dr. Ott ergänzt, dass in den Impfzentren ungefähr 120.000 Impfungen erfolgt seien.