25.04.2024 - 8.2.1 Beschlussvorschlag zum zukünftigen Verfahren de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- S 02 Stabsstelle Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
- Bearbeiter/in:
- Carsten Ludwig
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Ludwig berichtet zur Vorlage.
Herr Lüth erläutert, dass er im Beschlussvorschlag einen Punkt vermisse. Früher habe Herr Ludwig im Rechnungsprüfungsausschuss angekündigt, welche Themen sich das Rechnungsprüfungsamt zukünftig speziell anschauen würde und wann Sonderrechnungsprüfungsausschüsse stattfinden sollten. Herr Lüth hätte gerne den Beschluss um diesen Punkt ergänzt, oder die Verwaltung bestätige, dass es weiterhin so gehandhabt werde.
Herr Dr. Schwemer antwortet, dass die Verwaltung die Politik auf gleiche Art und Weise wie früher informieren werde.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, ab sofort und für alle zukünftigen Jahresabschlüsse eine Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss in folgendem Verfahren sicherzustellen:
- Allen Kreistagsabgeordneten sind die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses unverzüglich nach Fertigstellung des Prüfberichts zu übersenden.
- Die Verwaltung wird nach Übersendung der Unterlagen gemäß Ziffer 1 zu einer gesonderten Informationsveranstaltung einladen; im Rahmen dieser Veranstaltung werden den Kreistagsabgeordneten die Ergebnisse der Prüfung durch die Leitungen des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes und des Fachdienstes Finanzen erläutert.
- Im Anschluss legt die Landrätin bzw. der Landrat den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes gem. § 92 Abs. 3 S. 1 GO dem Kreistag über den Hauptausschuss vor dem 31. Dezember zur Beratung und Beschlussfassung vor.
- Im Hauptausschuss berichtet die Leitung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung; Fragen werden durch diese und die Leitung des Fachdienstes Finanzen beantwortet.