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ALLRIS - Auszug

26.06.2023 - 27.1.2 AWR: Verlängerung Pflichtenübertragung für 16.2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Verlängerung der Pflichtübertragung nach § 16 (2) KRW-/AbfG über den 31.12.2025 hinaus unter Fortführung des Entsorgungsvertrages und mit maximaler Laufzeit bis zum 31.12.2035 und beauftragt die Verwaltung, die Zustimmung zu erklären, und nach entsprechender Antragstellung durch die AWR, das zuständige Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) entsprechend zu unterrichten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

58

0

0