29.03.2023 - Gemeinsame Beratung zu den Tagesordnungspunkten...
Grunddaten
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 29.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende des Hauptausschusses, Herr Schulz, schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 4, 5 und 6 gemeinschaftlich zu beraten, und danach darüber abzustimmen. Der Hauptausschuss stimmt dem Vorschlag zu.
Frau Fiedler berichtet zum Thema „Zwischenstand des Finanzergebnisses: Sachstand liquide Mittel“. Turnusmäßig erarbeite man zu dieser Zeit den Jahresabschluss, der am 30.04. eines Jahres fertig sein müsse. Im Rahmen dieser Arbeiten seien der Verwaltung neue Erkenntnisse über die Liquidität des Kreises bekannt geworden. Es werde auch laufend weiter gebucht. Dabei gehe es auch um größere Beträge wie beispielsweise 5 Mio. € für den ÖPNV oder 6 Mio. € Schulkostenbeiträge. Es gebe derzeit noch keinen Endstand. Der Verwaltung sei am 22.03.2023 aufgefallen, dass es bei der Liquidität eine positive Abweichung von der Planzahl von 48,5 Mio. € gebe. Der Ist-Wert zum 31.12.2022 betrug 72,5 Mio. € also eine Abweichung in Höhe von 24 Mio. €. Die Verwaltung habe deswegen die Fraktionsvorsitzenden und die Öffentlichkeit über die Abweichung informiert und möchte jetzt gerne die Hauptausschussmitglieder darüber informieren.
Die Liquidität des Kreises unterliege großen Schwankungen. Frau Fiedler nennt beispielsweise den 15.12.2022, es seien an dem Tag 39 Mio. € eingegangen, und am nächsten Tag sei das Geld wieder ausgezahlt worden, weil es ein durchlaufender Posten gewesen sei. Entsprechend groß sei die Schwankung in der Liquidität zwischen beiden Tagen gewesen.
Schaue man sich die Forderungen und Verbindlichkeiten in 2022 an und setze das in Relation zu den 24 Mio. € Planabweichung, stelle man fest, dass die Verbindlichkeiten um 17 Mio. € über den Forderungen lagen und damit würde eine tatsächliche Erhöhung der Liquidität um 7 Mio. € am 31.12.2022 vorliegen.
Da die Liquidität an einem Stichtag nicht aussagekräftig sei, konzentriere sich der Kreis auch nicht auf die Liquidität für eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit, sondern auf das Jahresergebnis. Die Verwaltung werde erst ab 01.05.2023 endgültig über das Jahresergebnis 2022 berichten können, Frau Fiedler möchte aber trotzdem gerne über den momentanen Sachstand des Jahresergebnis informieren. Nach dem jetzigen Buchungsstand liege der Kreis voraussichtlich bei 15 Mio. € im Plus. Die Verwaltung habe mit einem Plus von 8 Mio. € nach dem letzten Nachtragshaushalt geplant. Das hieße, es gebe eine Abweichung von 7 Mio. €. Da der Kreis die imland mit einem Buchwert von 24 Mio. € abschreiben müsse, und diese Zahl sei jetzt eine gesicherte Erkenntnis durch den Sachwalter und die Insolvenz, liege das Ergebnis bei minus 9 Mio. € im Haushalt in der jetzigen Planung. Die Abweichung von 7 Mio. € entspreche bei einem Haushalt von 550 Mio. € etwa 1,3% des Haushaltes. Im Vergleich zu anderen Kreisen liege der Kreis im oberen Drittel der Kreise mit den geringsten Haushaltsabweichungen. Auch nach der Abschreibung der imland gGmbH sei dies der Fall.
Herr Schunk fragt, ob die Abschreibung von imland mit einem Wert von 24 Mio. € zu einer Erhöhung der Liquidität um 24 Mio. € geführt habe oder ob die Zahlengleichheit Zufall sei?
Der Landrat antwortet, dass die Abschreibung von 24 Mio. € das Ergebnis verschlechtere, aber nicht die Liquidität. Herr Dr. Schwemer erklärt, dass die Liquiditätsbetrachtung, von der Frau Fiedler gesprochen habe, und das Jahresergebnis zusammen betrachtet werden müssten, um sagen zu können, wie sich die wirtschaftliche Situation im Kreis verändert habe. Die Liquidität habe sich nur auf den ersten Blick um 24 Mio. € verbessert. Wenn die Differenz zwischen Verbindlichkeiten und Forderungen von 17 Mio. € von den 24 Mio. € abgezogen werde, betrage der Liquiditätsüberschuss nur 7 Mio. €.
In der Ergebnisrechnung liege der Kreis bei einem Plus von 15 Mio. € ohne Berücksichtigung der Abschreibung von der imland. Geplant gewesen sei ein Plus von 8 Mio. €. Das hieße, dass eine Ergebnisverbesserung von 7 Mio. € vorliege. Damit könne man konstatieren, dass die Liquiditäts- und die Ergebnisverbesserung ungefähr gleichlaufen würden. Zu dem komme aber, dass die imland mit einem Buchwert von 24 Mio. € in 2022 abgeschrieben werden müsse. Dadurch würde sich das Ergebnis vor Abschreibung von + 15 Mio. € um - 24 Mio. € auf - 9 Mio. € reduzieren. Damit sei die Ergebnisentwicklung im vergangenen Jahr deutlich schlechter als die Liquiditätsentwicklung. Da die Abschreibung der imland ein nichtplanbares Ereignis gewesen sei, könne man sagen, dass die Abweichung von 7 Mio. € bei beiden Betrachtungen nicht auf Schwächen oder Defizite in der Haushaltsplanung beruhen, sondern bei einem Gesamthaushalt von 550 Mio. € sich durchaus im Rahmen hielten.
Herr Dr. Schwemer ruft das Thema Auswirkungen auf die Sanierungsoptionen im Insolvenzverfahren auf. Man müsse sich in dem Zusammenhang die Frage stellen, ob die Entwicklung der Liquidität eine geeignete Größe sei, um sagen zu können, ob der Kreis sich die imland ohne Eingehung von Verbindlichkeiten also aus seiner Leistungsfähigkeit heraus leisten könne? Herr Dr. Schwemer verweist auf die Ausführungen von Frau Fiedler und hebt hervor, dass die Liquidität erhebliche Schwankungen erlebe. Im letzten Jahr schwankte sie zwischen 40 und 111 Mio. €. In diesem Jahr schwankte sie alleine im Februar und März zwischen 42 und 88 Mio. €. Daher sei ein bloßer Blick auf die Liquidität nicht geeignet, um sagen zu können, ob der Kreis sich die imland alleine aus Eigenmitteln leisten könne. Ansonsten hätte in einer Woche aufgrund der Liquidität von 42 Mio. € gesagt werden müssen, man könne sich die imland nicht leisten und in der Folgewoche aufgrund einer Liquidität von 88 Mio. € hätte man gesagt, man könne es sich leisten.
Diese Diskrepanz innerhalb von wenigen Tagen zeige, dass der Kreis nicht anhand der bloßen Betrachtung der Liquidität eine Entscheidung für oder gegen eine Investition dieser Größenordnung tätigen könne.
Der Landrat erinnert, dass er immer wieder im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren darauf hingewiesen habe, dass der Kreistag aufpassen müsse, dass sich Kreistagsentscheidungen immer an den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit halten müssten. Wenn verschiedene Wege bestünden, müsse der Kreis sämtliche Möglichkeiten der Zielerreichung daraufhin überprüfen, auf welchem Weg das Ziel am wirtschaftlichsten erreicht werden könne.
Für diese Frage spiele es keine Rolle, wo das Geld herkomme. Ob das Geld vom Festgeldkonto komme oder per Darlehen aufgenommen werden müsse, oder ob die Kreisumlage angehoben werden müsse, um das leisten zu können. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gelte, ob ein Kreis verschuldet oder reich sei, denn das Gesetz sehe vor, dass der Kreis versuchen müsse, das Ziel am wirtschaftlichsten zu erreichen. Das habe sich in den letzten Tagen nicht geändert. Seit den letzten Sondersitzungen habe sich aber eines geändert. Der Kreis wisse jetzt, dass er statt 20 Mio. € für Gläubigerbefriedigung jetzt 50 Mio. € aufrufen müsse, um Höchstbieter zu werden. Die Brückenlösung in Eckernförde, die nach letzten Gesprächen von der Politik favorisiert werden würde, würde einen weiteren Gesellschafterbeitrag von ungefähr 4 Mio. € im ersten Jahr erfordern. Das hieße, dass der Kreis 34 Mio. € mehr aufbringen müsse, als bisher angenommen. Das Ergebnis für das vergangene Jahr habe sich um 7 Mio. € laut dem bisherigen Stand verbessert, aber für den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sei dies nicht ausschlaggebend.
Der Landrat sagt, dass er in den letzten Tagen mehrfach gefragt worden sei, warum er so viel Wert auf den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit lege, und ob er dadurch versuche eine politische Zielsetzung zu erreichen. Er verfolge dazu keine politische Zielsetzung, es sei seine Pflicht als Landrat, den Kreistag zu beraten und zu informieren und darüber hinaus müsse er überprüfen, ob die Beschlüsse rechtlichen Anforderungen genügen.
Der Landrat liest ein Beispiel aus der Ärztezeitung vom Jahr 2016 mit dem Titel „Nachspiel für Klinikkauf in Wilhelmshafen“ vor, mit dem Inhalt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft gegen den Oberbürgermeister der Stadt Wilhelmshafen und Ratsmitglieder ermitteln, weil sie bei dem Kauf einer Klinik nicht den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet hätten und deswegen zu viel für die Klinik bezahlt hätten. Der Kaufpreis habe damals 3 Mio. € betragen. Deswegen betont der Landrat noch mal, dass man sich immer bewusst sein müsse, dass man sich in einem rechtlichen Rahmen bewege und nicht innerhalb einer politischen Agenda. Der Kreis bewege sich in einem sehr risikobehafteten Bereich, und seine Aufgabe sei es, auf diese rechtlichen Risiken hinzuweisen. Er wisse darum, dass die Sachlage komplex und differenziert zu betrachten sei. Was man genau unter dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstehe, könne nicht eins zu eins aus dem Gesetz abgelesen werden. Diese Entscheidung sei mit erheblichen Risiken behaftet und es sei seine Aufgabe auf diese hinzuweisen. Er habe auch gesagt, sollte der Kreistag sich für den Verbleib der imland in kreiseigener Trägerschaft aussprechen, würde er diese Entscheidung akzeptieren, und das weitere Vorgehen mit dem Innenministerium besprechen. Darum habe man auch einen entsprechenden Haushaltsentwurf vorbereitet, sollte sich hierfür eine Mehrheit finden. Im Übrigen weist Herr Dr. Schwemer darauf hin, dass, selbst wenn am 13.03.2023 ein entsprechender Haushaltsbeschluss erfolgt wäre, man heute, aufgrund der veränderten Zahlen, erneut über einen Beschluss abstimmen müsste.
Herr Lüth fragt, warum der Kreis bei der Kreistagssitzung am 13.03.2023 nicht mitteilen konnte, wie hoch der Liquidität am 31.12.2022 gewesen sei. Die Liquiditätszahlen hätten eine zentrale Rolle bei der Diskussion am 13.03.2023 gespielt, und die Diskussion hätte mit anderen Zahlen eine andere Richtung nehmen können. Er stellt fest, dass, seiner Meinung nach, die Zahlen zur Liquidität am 13.03.2023 falsch gewesen seien.
Herr Lüth betont, dass seiner Meinung nach, die Frage zum Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sei, ob die Gesundheitsvorsorge öffentlich sein solle, und wie dies unter dem Aspekt wirtschaftlich betrieben werden könne, und nicht ob es privatisiert werden solle. Er vergleicht die Beteiligung an der imland mit der Beteiligung am Kreishafen und argumentiert, dass der Kreis auf Grund des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit den Kreishafen vor imland hätte verkaufen müssen, da der Kreishafen auch lange rote Zahlen geschrieben habe und die Versorgung mit Gütern, wie Düngemittel, keine kritische Funktion für die Bürger erfülle, wie die medizinische Versorgung der Bürger, die imland anbiete. Bei dem Erwerb der imland gGmbH würde der Kreis auch den Buchwert von 24 Mio. € abschreiben, weil sie passives Eigentum des Kreises sei. Der Landrat habe schon geäußert, dass er nicht sagen könne, ob der Kreis den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durch die eventuelle Entscheidung zum Kauf der imland Klinik verletzen würde. Herr Lüth betont, dass das Innenministerium letztendlich dafür verantwortlich sei, die Entscheidung der Rechtmäßigkeit des eventuellen Kaufes der imland zu überprüfen.
Herr Dr. Schwemer antwortet hierauf. Der Sachstand sei am 13.03.2023 nicht falsch berichtet worden. Die Verwaltung habe in der Präsentation deutlich darauf hingewiesen, dass der Planwert berichtet werde. Es sei üblich, den Planwert zu berichten, wenn das Jahresergebnis nicht vorliege. Dem Landrat sei es aber klar, dass die Abweichung der Liquidität jetzt Fragen aufwerfen könne. Die Mitarbeiter der Verwaltung haben ihren Vorgesetzten aus ihrer Fachlichkeit diese Zahl nicht vorgelegt, weil sie nicht nützlich sei, bevor das Jahresergebnis vorliege. Wenn die Zahl dem Landrat aber vorgelegt worden wäre, hätte er die Kreistagsmitglieder auch darüber informiert, und die Bedeutung der Zahl erklärt.
Herr Dr. Schwemer sagt zu dem Vergleich mit dem Kreishafen, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit besagt, dass je mehr Geld der Kreis aufwenden müsse, umso mehr sei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu betrachten. Die Dimensionen bei der Beteiligung am Kreishafen sei nicht annähernd mit der an der imland gGmbH zu vergleichen. Es sei eine Dienstpflicht als Landrat, Beschlüsse auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, und er müsse deswegen auch auf die Risiken eines Beschlusses hinweisen. Das Innenministerium müsse nur bei einem offenkundigen Verstoss einschreiten, demgegenüber hätte der Landrat eine unmittelbare und verschärfte Prüfpflicht für die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen.
Herr Dr. Schwemer stellt klar, dass das Curacon-Gutachten einen Verschuldungsstatus ermittelt habe. Das Curacon-Gutachten habe nicht gesagt, dass die imland 84 Mio. € wert sei.
Die imland war in den Büchern des Kreises mit einem Buchwert von 24 Mio. € eingebucht. In den letzten Jahren wurden erhebliche Gelder der imland zur Verfügung gestellt, teilweise für Investitionen z.B. dem Digitalisierungspakt. Die Verwaltung sei am Anfang des Verfahrens davon ausgegangen, dass die Zahlungen an die imland zu einer Erhöhung des Wertes der imland führen würden, und dass diese Werte in der Bilanz aktiviert werden könnten. Das Innenministerium habe dem widersprochen und gesagt, es führe nicht zu einer Erhöhung des Beteiligungswertes.
Vor der Insolvenz hatte der Kreis die imland mit 24 Mio. € in den Büchern. Dann ist eine Fairness Opinion nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren in Auftrag gegeben worden. Dabei ermittele sich der Wert, den die imland haben werde, wenn die imland saniert aus der Insolvenz herauskomme, so wie es der Sanierungsplan vorsehe.
Diese Fairness Opinion wäre für den Kreis zum Tragen gekommen, wenn es keinen Bieter im Insolvenzverfahren gegeben hätte, und hätte gezeigt, mit welchem Wert der Kreis die imland aus der Insolvenz herausbekommen würde. Geschätzt liege dieser Wert in einer Höhe von 20-25 Mio. €. Wenn der Kreis sich aber für die vorgesehene Brückenlösung in Eckernförde aussprechen würde, würde der Wert der imland auf ungefähr 10 Mio. € fallen. 10 Mio. € deswegen, weil sich die Cash-flow-Situation der imland durch die Brückenlösung negativ verändere. Der Unternehmenswert, den der Kreis dann in die Bücher schreiben könne, sei deswegen nicht 24 Mio. € sondern 10 Mio. €. Herr Dr. Schwemer erläutert, dass private Investoren dazu bereit sein könnten, einen höheren Preis zu zahlen, wenn der Erwerb der imland einen in ihrer Konzernstruktur höheren geschätzten Wert habe, oder wenn das Unternehmen einen strategischen Kauf erwägt, um in den Markt einzusteigen.
Herr Dr. Schunck erhält das Wort. Er fragt nach, ob man vom Innenministerium eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit erhalten könne oder ob das beantragt werden müsse.
Herr Schulz beantwortet die Frage dahingehend, dass das Innenministerium den Nachtragshaushalt prüfen werde aber nicht zwingend, ob das auch wirtschaftlich darstellbar sei.
Herr Dr. Jentzsch erklärt, dass er voranstellen möchte, dass die Differenzen, die bei der letzten Hauptausschusssitzung zwischen ihm und Herrn Dr. Höpken deutlich geworden seien, zwischenzeitlich beigelegt worden seien. Er spreche heute für sich und einen kleinen Teil der WGK Fraktion.
Er sei nicht der Meinung, dass man Gesundheitsvorsorge unbedingt in kommunaler Hand halten müsse. Er führt als Vergleich seine Zahnarztpraxis an, die einen materiellen und einen ideellen Wert habe. Beides zusammen ergebe einen Gesamtwert, der dann bei einem Verkauf die Grundlage für einen möglichen Kaufpreis bilden würde. Und wenn Herr Dr. Schwemer erläutere, welchen Wert die Kliniken in Rendsburg und in Eckernförde hätten, dann würde er dem schon mal glauben.
Sollten die beiden Kliniken nicht mehr in kommunaler Hand geführt werden und bei schlechten Rahmenbedingungen, nicht zuletzt durch die furchtbaren Fallpauschalen, trotzdem gewinnbringend betrieben werde, dann würde er die Kliniken gerne in diese Hände geben und bitten, ihm zu beweisen, dass das gehe. Dabei gehe es ihm ganz klar um beide Standorte und um die bestmögliche Gesundheitsversorgung im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Und wenn ein privater Betreiber, egal wie er heiße, es schaffe, die beiden Kliniken, bei den Rahmenbedingungen und trotzdem die Mitarbeitenden nach TVÖD zu bezahlen, so solle er gerne die Chance dazu bekommen, es besser zu machen als der Kreis.
Zur Frage ob er sich aufgrund der veränderten Zahlen vom Kreis und von Dr. Schwemer getäuscht fühle, sage er ganz klar, nein, eindeutig nicht. Liquiditätszahlen seien immer Wasserstandsmeldungen bei denen man berücksichtigen müsse, was noch an Verbindlichkeiten ausstehe, was noch an Forderungen dazu komme. Diese Zahl könne sich innerhalb von ganz kurzer Zeit grundlegend verändern. Also er fühle sich von Dr. Schwemer und dem Kreis vollumfänglich aufgeklärt. Sobald die Zahlen bekannt geworden seien, habe man sie bekommen. Eine Unterstellung in dieser Hinsicht verbitte er sich, weil er das nicht in Ordnung finde.
Der Kreis habe nicht nur eine Aufgabe, die Gesundheitsvorsorge heiße, der Kreis habe ganz viele Aufgaben. Sollte es gelingen, eine vernünftige Gesundheitsvorsorge durch die Schön-Kliniken hinzubekommen, wovon er ausgehe, dann habe man die Freiheit andere Dinge zu tun. Er werde dafür werben, auch in seiner eigenen Fraktion, die Kreisumlage dann um 2 Prozentpunkte zu senken, das werde die Haushalte der Gemeinden entspannter werden lassen. Wenn man sich das leisten könne, bei gesicherter Gesundheitsversorgung, dann habe man alles geschafft.
Herr Dr. Höpken fragt was dagegen spreche, den Nachtragshaushalt jetzt auf den Weg zu bringen. Es würde ja doch eine rechtliche Zulässigkeitsprüfung nach sich ziehen und dann hätte man am Ende eine rechtsverbindliche Feststellung, ob das, was beschlossen sei, rechtens war oder nicht.
Herr Dr. Schwemer beschreibt kurz die unterschiedlichen Rollen. Er berate die Politik über Risiken, Chancen, über rechtliche Dinge aber im Kern sei es eine politische Entscheidung, die nach politischen Kriterien zu treffen sei. Er habe darauf hingewiesen, was dabei an rechtlichen Rahmenbedingungen zu betrachten sei. Insofern sage er in diesem Fall, und das habe er ja auch schon vor Wochen gesagt, werde er keinen Widerspruch einlegen gegen einen solchen Beschluss. Es sei jetzt nach politischen Kriterien und Mehrheiten hier zu entscheiden. Das sei nicht sein Handlungsfeld, sondern das des Hauptausschusses und des Kreistages.
Herr van den Toren fragt, warum man für unterschiedliche Aufgaben wie beispielsweise den Kreishafen, der eine freiwillige Aufgabe sei und auch leicht abzugeben gegenüber der Gesundheitsversorgung, die eine pflichtige Aufgabe und nicht leicht abzugeben sei, das gleiche Kriterium der Wirtschaftlichkeit heranziehen könne. Dabei sei es ihm egal um welche Höhe es ginge. Er unterstütze die Aussage von Herrn Lüth, man würde hier Kreiseigentum verschleudern. Er möchte den Wert ermittelt haben und dann den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit vor dem Hintergrund dieses Wertes betrachtet wissen, das fehle ihm bei diesen ganzen Beratungen.
Herr Dr. Schwemer antwortet, er nehme zur Kenntnis, dass Herr van den Toren sage, es sei ihm egal ob hoch oder niedrig. Es sei aber seine Aufgabe als Landrat, darauf hinzuweisen, dass die Rechtsprechung sage, je mehr Geld der Kreis in die Hand nehme, umso eher sei er gefordert, auf die Wirtschaftlichkeit einzugehen. Er berate und schildere die Rechtsprechung und die Rechtsprechung sei eindeutig. Zur Frage mit dem Verschleudern, müsse noch einmal erklärt werden, welcher Aspekt von Verschleudern gemeint sei und wo dann der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit betrachtet werden sollte.
Herr van den Toren erläutert, dass man ja nie wieder so ein Krankenhaus zurückbekäme, wenn es einmal ein einen privaten Träger abgegeben sei. Da habe man den Wert weggegeben und alle getätigten Aufwendungen seien auch rausgeschmissen.
Herr Dr. Schwemer erklärt, dass man sich noch einmal darüber klar werden müsse, in welcher Situation man sei. Die imland sei in der Insolvenz und damit hätte der Kreis den Zugriff auf die Gesellschaft weitestgehend verloren. Daher sei man nicht mehr in der Situation zu entscheiden ob etwas veräußert werden solle, sondern die imland sei in der Insolvenz und jetzt im Insolvenzverfahren. Nach der Insolvenzordnung sei die wesentliche Zielsetzung die Gläubigerbefriedigung. Das hieße, das, was Herr Dr. Eckert immer sage, Shift of Duty. Diese Gläubigerbefriedigung wäre die Aufgabe von Herrn Dr. Eckert unter der Aufsicht von Herrn Denkhaus. Die Aufgabe des Kreises sei es, in dem Insolvenzverfahren sicherzustellen, dass § 3 Landeskrankenhausgesetz im Kreis weiterhin sichergestellt werde.
Aus § 3 würde sich dann eine Handlungsfähigkeit des Kreises ergeben. Vereinfacht gesagt, die imland aus der Insolvenz wieder heraus zu kaufen oder dafür zu sorgen, dass sie fortgeführt werde, wenn andernfalls die Gesundheitsversorgung im Kreisgebiet nicht gesichert wäre. Es gebe jetzt nicht die Konstellation, wo der Kreis etwas veräußere, sondern die imland habe für den Kreis wegen des Insolvenzantrages auf Überschuldung keinen Wert mehr.
Man sei jetzt in der Situation, dass man mit dem Beitrag zur Gläubigerbefriedigung die imland für den Kreis wieder aus der Insolvenzmasse herauskaufen könne. Das bedeute, es finde kein Veräußerungstatbestand statt, sondern eher das Gegenteil davon, wenn man das Geld dafür in die Hand nehme.
Herr Behrens stellt aus seiner Sicht klar, dass er weniger den Vorwurf der falschen Zahlen aufwerfe. Sein Vorwurf gehe eher dahin, dass Herr Dr. Schwemer trotzt der intensiven Diskussion hier im Sonderkreistag, sich noch nicht wirklich zu Wort gemeldet habe um zu beraten. So wie das heute präsentiert worden sei, hätte man auf Basis unvalider Zahlen gar keine Entscheidung treffen können. Und eigentlich habe man ja nicht mehr darüber reden wollen, es alleine zu machen, sondern es habe ein Angebot mit dem SKK gegeben. Das fiele auch nicht mehr ins Gewicht.
Wirklich unpassend finde er auch die emotionale Note in der ganzen Debatte, sei es das Bierkisten oder die Zahnarztwahl ins Spiel gebracht werden würden. Er würde gerne auf einer sachlichen Grundlage mit validen Zahlen eine Entscheidung treffen.
Diese Grundlage habe ihm im letzten Kreistag gefehlt und da sei der Landrat seiner Meinung nach seiner Beratungspflicht nicht nachgekommen. Diese knappen Entscheidungen seien demokratisch zu hinterfragen, ob man das überhaupt so durchgehen lassen könne, solch wichtige Entscheidungen mit dem Unterschied einer Stimme zu treffen. Das sei eine hohe Verantwortung im Ehrenamt. Da müsse schon Sorge getragen werden, dass man auch mit vernünftigen Daten arbeite und nicht, wie jetzt, alles im Nachgang in Frage gestellt werde.
Herr Schulz möchte dazu direkt einschreiten ohne dass er jetzt irgendjemanden in Schutz nehmen möchte. Er möchte sagen, dass alle Zahlen, Daten und Fakten, die zum Zeitpunkt von Entscheidungen im Hauptausschuss oder auch im Kreistag zu dem Zeitpunkt zu dem sie genannt wurden, immer valide waren. Dass im Nachgang zu Entscheidungen oder noch im weiteren Verlauf von Verwaltungstätigkeiten andere Zahlen offenbar werden könnten, sei nachvollziehbar und auch nicht als Vorwurf zu deklarieren. Das sei seine ganz persönliche Meinung und gebe nicht notwendiger Weise die Meinung des Ausschusses wieder.
Herr Dr. Schwemer zu den Einlassungen von Herrn Behrens. Herr Behrens habe gesagt, Herr Dr. Schwemer habe sich nicht an der Diskussion im Kreistag am 13.03.2023 beteiligt. Ja, das sei richtig, weil ja vorher umfassend über Vorlagen und Vermerke informiert worden sei und die Informationen, die er der Politik habe geben wollen, hätten alle in der Sitzung vorliegen gehabt. Und wenn Fragen gestellt worden seien, habe er diese beantwortet. Und ja, die Zahlen waren zum Zeitpunkt Kreistag 13.03.2023 um 17.00 Uhr nicht valide. Er hätte aber auch keine validen Zahlen nennen können, da die Angebotsabgabe auf 23.59 Uhr terminiert war. Die CDU Fraktion habe ja sogar mit dem Hinweis auf die nicht vorliegenden Zahlen, darauf gedrungen, nicht über den Nachtrag abzustimmen.
Und zum Thema SKK um das einordnen zu können. Es habe ja das Dual Track Verfahren gegeben. Zum einen das Bieterverfahren und auf der anderen Seite habe der Kreis als Alt-Gesellschafter die Möglichkeit, bis zum letzten Moment Höchstbieter zu werden. Das SKK habe ein eigenständiges Angebot abgegeben und sei nicht Höchstbieter geworden aber das hätte sich auch mit geänderten Zahlen der Kreisliquidität nicht geändert, das sei ein Verfahren, da habe Kiel ein Angebot abgegeben.
Herr Dr. Jentzsch schlägt vor, abzuwarten, ob die Schön Klinik ihr Konzept umsetzen können. Sollte sie es nicht schaffen, würde die Klinik eines Tages wieder zum Verkauf stehen, dann könne der Kreis mitbieten und zurückkaufen. Man habe als Kreis bewiesen, dass man es nicht könne und hätte ja auch keine 24/7 Notfallversorgung anbieten können, nicht mal unter Szenario 5.
Herrn Dr. Schunck geht es um die Behauptung man würde Steuergelder verschleudern. Eigentlich habe man doch Schulden gemacht, bei Handwerkern, Zulieferern usw. Diese Schulden müssten jetzt beglichen werden, das sei die Gläubigerbefriedigung. Man hätte also noch weiter Geld aufbringen müssen, das sei nicht geschehen, daher sei man in der Insolvenz gelandet.
Eigentlich würde man zum jetzigen Zeitpunkt nicht noch weitere Steuergelder ausgeben. Man habe in den letzten zwei Jahren 48 bis 50 Mio. € in das System gegeben und es damit auch nicht retten können. Und eigentlich seien das die Summen, die verschwendet worden seien.
Und dementsprechend sei dann jetzt einfach mal Schluss. Und deshalb könne er das nicht sehen, dass der Kreis Geld verschleudere, wenn jetzt eine Privatisierung angegangen werde, das könne er nicht nachvollziehen.
Herr Albrecht bringt seine Freude zum Ausdruck über das wirklich gute Angebot der Schön Klinik und das dieses sogar einen chirurgischen Bereich und einen Notfallbereich für Eckernförde vorsehe. Er habe für jeden in Eckernförde Verständnis, der nun sage, lieber eine private Klinik als gar keine Klinik.
Es ärgere ihn, dass man nur über die Zahlen rede aber nicht über die medizinische Qualität, die jetzt wohnortnah angeboten werde.
Speziell zur Aussage von Herrn Behrens, dass er valide Zahlen haben wolle, wirft Herr Albrecht ein, dass selbst die Zahlen, die nun vorlägen, nicht valide seien. Das seien lediglich Wasserstandsmeldungen, denn eigentlich würde die Verwaltung erst Ende nächsten Monats die Zahlen präsentieren. Wer wirklich nicht mit validen Zahlen hantiert hätte, wären diejenigen, die einen Nachtragshaushalt hätten beschließen wollen, zu einem Zeitpunkt als schon feststand, dass man mit 20 Mio. € zum Rauskaufen nicht mehr auskommen würde.
Dies sei ein Widerspruch, einerseits verlange man von der Kreisverwaltung, dass sie valide Zahlen zu einem Zeitpunkt liefere, zu dem das einfach nicht mögliche sei und noch nie möglich gewesen sei, zum anderen solle wissentlich eine Entscheidung zum Nachtragshaushalt mit unvaliden Zahlen getroffen werden. Das sei auch unfair gegen über den Mitarbeitern der Kreisverwaltung, in diesem Zusammenhang dann das Wort Täuschungsabsicht zu gebrauchen.
Frau Schuster stellt klar, dass sie sehr erschrocken gewesen sei über den Vorwurf der Täuschung. Sie habe sich in den letzten zwei Jahren immer gut informiert gefühlt. Und zur Beteiligung des Landrats im Kreistag, wäre er aus ihrer Sicht auch nicht Teil der Diskussionsrunde. Das sei Sache der Politik und seine Aufgabe sei es, im Vorfeld zu beraten. Das habe er getan, nicht nur in offiziellen Sitzungen, sondern jeder, der Beratungsbedarf hatte, konnte sich vertrauensvoll an ihn wenden.
Zum weiteren Stichpunkt „emotional“. Das Thema imland sei von Anfang an sehr emotional gewesen und von den meisten Fraktionen nicht sachlich geführt worden. Auch die FDP könne sich in diesem Zusammenhang davon freisprechen. Selbstverständlich hätte man auch gerne ein kommunales Krankenhaus behalten.
Aber es ist aus Sicht der FDP eben tatsächlich mit den Fakten und den Tatsachen und den Zahlen, die vorlägen, nicht möglich. Andere Fraktionen hätten die Emotionalität genutzt, eine private Trägerschaft schlecht zu rechen und dadurch auch pressewirksam zu agieren.
Natürlich sei Gesundheitsvorsorge auch ein emotionales Thema. In Eckernförde würde damit die Geburtsklinik verbunden werden und die medizinische Versorgung, und dass man da Angst habe, dass es zu Defiziten komme, sei sehr verständlich.
Aber es mache keinen Sinn diese Ängste zu schüren. Die Schön Klinik habe ihr Konzept und ihre Pläne umfassend dargestellt und erläutert, insbesondere auch für Eckernförde. Dabei seien keine falschen Hoffnungen oder Zusagen gemacht worden, für etwas, dass man jetzt noch nicht sagen könne. Sie sei mit einem guten Gefühl aus dieser sonntäglichen Sitzung herausgegangen.
Bei der Konkurrenzsituation sei die Schön Klinik auf ein gutes, qualitativ hochwertiges Angebot angewiesen. Das gelte auch für die Bezahlung der Mitarbeiter. Sollte man hier unter Tarif bezahlen, wären die Mitarbeiter schnell bei einem neuen Arbeitgeber.
Eine Firma, die so viel Geld in eine Klinik stecke, die so marode sei wie die imland, habe nicht vor, in ein, zwei Jahren wieder weg zu sein. Wenn man aus der Klinik Gewinne erwirtschaften wolle, müsse man auf Dauer angelegt, wirtschaftlich arbeiten.
Man müsse sich eingestehen, dass sich die Sachlage seit dem letzten Hauptausschuss, als der Antrag zum Nachtragshaushalt abgelehnt worden sei, nicht nennenswert geändert habe. Der Kreis habe das Geld für die Klinik nicht, egal ob man nun die genaue Millionenhöhe wisse. Man solle endlich aufhören, Gerüchte zu streuen und den Mitarbeitern eine klare Perspektive geben und in der Bevölkerung nicht wieder für Unruhe sorgen.
Frau Göttsch stellt klar, dass sie der Presse gegenüber geäußert habe, sie habe sich getäuscht gefühlt. Das sei etwas anderes als die Unterstellung eines Täuschungsversuchs.
Was sie bisher von den Schön Kliniken gehört habe, seien alles nur Ankündigungen gewesen. Sollten sich die Erwartungen an die Patientenzahlen in Eckernförde nicht erfüllen, würde man mit dem Angebot auch wieder zurückgehen.
Man habe den Haushaltsantrag mit einer Summe von 20 Mio. € gestellt, weil man davon ausgegangen sei, dass das eine brauchbare Größe zur Gläubigerbefriedigung sei, sonst hätte man diesen Antrag so nicht gestellt. Dass nun die Schön Kliniken eine Gläubigerbefriedigung in Höhe von 50 Mio. € anbiete, hätte man da ja nicht wissen können.
Das drei Tage nach dem Kreistag die vorläufigen Zahlen zum Jahresabschluss 2022 gekommen seien, sei sehr unglücklich gewesen. Sie habe sich in dem Moment schon getäuscht gefühlt, auch wenn sie verstehen könne, dass das gar keine Absicht gewesen sei.
Frau Göttsch bleibe dabei, dass der Kreis durchaus in der Lage sei, eine kommunale Klinik zu führen. Das sei jetzt ein ganz schlechtes Beispiel gewesen. Zu der Zeit als Thorsten Schulz Aufsichtsratsvorsitzender gewesen sei, hätten die Zahlen auch ganz anders ausgesehen. Das sei in den letzten Jahren, auch durch Corona, deutlich schlechter geworden.
In ihrer Wahrnehmung würden kommunale Kliniken auch die Gemeinnützigkeit beinhalten und das würde eine Versorgung für jedermann bedeuten. Was würde es zur Folge haben, wenn die Schön Kliniken feststellen würden, dass das ein oder andere nicht mehr so liefe. Wenn der Kreis dann sage, dass sei aber für die Daseinsvorsorge so wichtig, dann müsse man das bezuschussen.
Natürlich werden die Schön Kliniken kein Krankenhaus zu machen, das würden sie sich auch nicht leisten können, aber es werde dann sicherlich Abstriche geben. Der Kreis hätte da kann keinen Einfluss mehr, was da so gestrichen werde im Rahmen der Daseinsvorsorge.
Frau Göttsch ist der Meinung, dass der Kreis mit der imland Vermögenswerte aus der Hand gebe. Sollten die Schön Kliniken irgendwann einmal die Kliniken nicht mehr betreiben können oder wollen, so müsse der Kreis die Kliniken zurückkaufen, da er nach § 3 Landeskrankenhausgesetz die Pflicht zur Daseinsvorsorge habe. Das könne richtig teuer werden und man würde dann nicht mehr über 30 oder 50 Mio. € reden.
Der Kreishaushalt sei kerngesund und im Haushaltsentwurf würde man auch von der Liquidität ausgehen und nicht vom Ergebnis.
Es stünde auch so in der Vorlage, und der Kreis könne es sich durchaus leisten, dieses Krankenhaus jetzt aus der Insolvenz zu holen. Das hätte man schon im Dezember zur Hälfte des heutigen Preises machen können. Das habe nichts mit Populismus zu tun, sondern mit Gemeinwohl.
Herr Uhrbrock findet es grundsätzlich gut, möglichst viel zu privatisieren und möglichst wenig Bürokratie zu haben, davon wolle er aber die Gesundheitsversorgung ausnehmen. Durch die Gesundheit fühle er sich erpressbar und das fühle sich nicht gut an. Er zeigt eine Diskrepanz zwischen den Zahlen Patientenaufkommen und Beschäftigtenzahlen aus. Für die Schön Kliniken seien das 300.000 zu 12.000 also 25 Patienten pro Mitarbeiter im Jahr. Für die imland habe er Zahlen recherchiert, das seien 1.000 Patienten täglich bei 2.000 Mitarbeitern. Er frage sich, wo das Erfolgsmodell der Schön Klinik sei und komme zu dem Schluss, dass sie sich die Rosinen herauspicken würden. Sie würden das machen, was Geld bringe. Das sei sehr monetär aber verständlich als privater Träger.
Aber er finde auch, dass Papier sehr geduldig sei und man nicht wisse, was nach 2 Jahren komme, natürlich sage man jetzt man behalte die Mitarbeiter aber danach würde man ausdünnen und das sei auch korrekt, schließlich müssten die Schön Kliniken damit Geld verdienen. Ob die Zahlen aus dem Internet stimmen würden, könne er nicht sagen.
Der zweite Aspekt sei die Liquidität, die sei natürlich wichtig aber wenn man es sich vom Ergebnishaushalt her nicht leisten könne, dann sei das die entscheidende Aussage. Wenn der Landrat sage, der Kreis könne sich das nicht leisten, dann vertraue er darauf und würde gegen den Antrag stimmen. Bisher habe er immer nur Wunschmodelle gehört und mit jedem neuen Geschäftsführer habe man sich eine gute Zukunft vorgestellt, aber er habe nicht das Fachwissen, um das zu beurteilen. Von daher verlasse er sich auf die Aussage des Landrats, dass der Kreis das nicht leisten könne. Wenn der Landrat aber sage, es bestünde eine Chance dann läge es ihm persönlich und der AfD-Fraktion am Herzen, die Klinik in kommunaler Hand zu behalten.
Herr Dr. Höpken fasst für sich zusammen, dass es zwei unterschiedliche Richtungen gebe. Das eine sei die Wirtschaftlichkeit mit dem profitmaximierten Zielen, die Schön Kliniken. Das andere die kommunale Hand mit der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Gesundheitsversorgung sei kein Autofabrik und könne nicht mit den Maßstäben der Profiterwirtschaftung verglichen werden. Es solle eher ein Reparaturbetrieb der Gesellschaft sein, der durch Zuschüsse betrieben werden müsse. Und das müsse nicht nur in öffentlicher Hand bleiben, sondern auch durch diese getragen werden. Und das sei eine politische Entscheidung.
Er wolle an dieser Stelle auch noch einmal den Bürgerentscheid ins Spiel bringen. Dessen Umsetzung sei die Maxime an der man sich ausrichten solle.
Und daher frage er, warum man die Klinik eigentlich nicht in kommunaler Hand behalten solle.
Dr. Schunck bezieht sich auf den Nachtragshaushaltsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen und der SPD. Dieser Antrag basiere auf falschen Tatsachen, die Begründung dazu sei einfach falsch. Er zitiert die letzten zwei Sätze aus der Begründung des Antrages. Er finde es verkehrt, solche Aussagen zu treffen, aufgrund von Zahlen die immer noch nicht vorliegen würden. Er würde gerne den nächsten Schritt in der Tagesordnung gehen und über den Antrag abstimmen, den er ablehnen werde.
Herr Lüth stellt klar, dass man mit der Kritik nicht die Mitarbeiter gemeint habe, sondern die Kritik richte sich an den der verantwortlich sei und das sei der Landrat und das habe man auch so gesagt.
Die Liquidität habe in der Sitzung am 13.03. eine entscheidende Rolle gespielt und das sei nicht relativiert worden. Das sei genau der Vorwurf.
Es werde gesagt, das Angebot der Schön Kliniken sei das beste Angebot aber man habe keinerlei Garantien, dass das umgesetzt werde. In Bramstedt habe man für die psychiatrische Klinik sehr lange Wartelisten, von daher würde das Konzept für Eckernförde gut passen, das habe aber nichts mit 24/7 Versorgung zu tun, das stünde zwar im Angebot aber man habe keine Garantie dazu.
Auch wolle er noch mal auf die genannten Alternativen eingehen, wobei sein Vorwurf deutlich an den Landrat gehe. Er habe immer nur von Risiken und Gefahren gehört aber nie von Chancen. Das habe er vermisst, zum Beispiel bei der geplanten Zusammenarbeit mit Kiel. Schließlich habe es ja einen einstimmigen Hauptausschussbeschluss gegeben, der besage, dass man eine Fusion mit den Kieler Kliniken anstrebe. Trotzdem stelle sich der Landrat drei Tage später beim gemeindetag hin und würde über drei Möglichkeiten sprechen. Aus Sicht der Verwaltung hätte er nur eine vertreten dürfen. Das wolle er hier ganz deutlich sagen. Und immer wieder seien nur die Risiken in den Vordergrund gestellt worden.
Man habe in der Vergangenheit viel Kreisvermögen veräußert, die Kreissiedlungsgesellschaft, die Kreisforsten, das Schullandheim. Man habe hier nicht die Aufgabe nur Verwaltung zu machen, immer neue Verwaltungsgebäude zu errichten. Die Kosten hätten sich auch in der Zeit von Dr. Schwemer von 25 auf 50 Mio. € erhöht. Das wären keine Schulden, er wolle damit nur sagen, der Kreis stehe gut dar. Für die nächsten Jahre gebe es prognostizierte Überschüsse von jeweils ca. 15 Mio. €. Mit „verscherbeln“ sei gemeint gewesen, dass der Kreis eine Menge Geld in die imland gesteckt hätte, was jetzt alles von dem Privaten übernommen werden könne. Das Geld sei dann sozusagen weg. Und die Kliniken seien ja auch keine Bruchbude, sondern gut aufgestellt und brächten ja auch gute Ergebnisse.
Problem sei allerdings, und da sei Herr Dr. Schwemer als Vorsitzender des Aufsichtsrats in der Verantwortung, dass der Aufsichtsrat sehenden Auges mit zugeguckt habe, wie die Klinik an die Wand gefahren worden sei.
Da habe man auch schon eher mal statt eines Insolvenzantrages, einen Antrag zur Liquiditätssicherung stellen sollen zur Aufrechterhaltung der imland Klinik. Stattdessen sei nur von Risiken und Gefahren die Rede gewesen. Dadurch habe sich der Eindruck verfestigt, die Verwaltung habe alles getan, die Privatisierung schön zu reden und im Bereich Kommunalisierung nur Risiken zu sehen. Auch die Kieler hätten berichtet, dass sie sich mehr Kooperation gewünscht hätten, in den Verhandlungen.
Das wäre ja ein Vermögen, dass man erwerben würde mit dem Rückkauf der Klinik aus der Insolvenz. Das städtische Krankenhaus Kiel habe ja ein Gebot abgegeben. Diese Summe müsse man ja von den eigenen Aufwendungen zum Rückkauf abziehen, wenn man anschließend in eine Fusion ginge. Denn dann würden die Kieler ja das Geld mit einbringen in eine gemeinsame Gesellschaft. Um diese Summe könne man die Investition im Kreishaushalt verringern. Ob Herr Dr. Schwemer Gespräche in diese Richtung geführt habe? Das würde er als konstruktiv verstehen, wenn man kommunal bleiben wollen würde. In diese Richtung hätte man eigentlich planen müssen und nicht immer nur von Risiken und Haushalt sprechen. Er wolle die Risiken gar nicht kleinreden und in der Vergangenheit habe man gezeigt, und auch der Aufsichtsrat, dass man nicht in der Lage war, das Klinikum in schwarze Zahlen zu führen. Bei Lutz Clefsen, der noch vor Thorsten Schulz Aufsichtsratsvorsitzender gewesen sei, sei das noch anders gewesen, das müssen man zur Kenntnis nehmen.
Und deswegen sei es ja auch gerade eine Chance, mit einer professionell gemanagten Klinik, wie dem SKK, zusammen zu gehen, um deren Know how und auch die Synergieeffekte zu haben. Die Synergieeffekte würden sich auf 8 Mio. € belaufen, nach Schätzungen der Kieler.
Wenn er das alles zusammenrechne und sich dann noch überlege, dass man eon-Aktien verkaufen könne, und mit dem Geld lieber die Gesundheitsversorgung finanziere, sei das ihm persönlich wichtiger.
Finanzielle könne sich der Kreis das leisten, man müsse bloß alle Zahlen einbeziehen, auch dass die imland in diesem Jahr einen Gewinn von 8 Mio. € machen werde. Das seien zwar die eingesparten Kosten des Personals, die man dann im Zuge des Rauskaufens aus der Insolvenz auch wieder bezahlen müsse aber das seien ja auch Ergebnisse, die im Raum stünden.
Das müsse man alles mal positiv bewerten. Es sehe wirklich so drehbuchmäßig aus, vor 10 Jahren habe man die imland nicht verkaufen können, weil es dafür keine Mehrheit gegeben habe. Nun habe man auf die Insolvenz gewartet, weil man dann ja sowieso keinen Einfluss mehr darauf habe, und in der Insolvenz müsse dann verkauft werden.
Er finde es sehr bedauerlich, die Kliniken seien die Herzstücke des kommunalen Besitzes des Kreises, auf die man dann keinen Einfluss mehr habe. Er sei durchaus dafür, dass Private Geschäfte machen sollen und auch davon leben sollen aber nicht mit Gesundheit.
Private würden sich die Dinge heraussuchen, die den Gewinn bringen würden und den Rest könne die Allgemeinheit machen und die seien dann nicht mehr finanzierbar, wie beispielsweise die Geburtsstation.
Man wolle den Einfluss auf die Gesundheitsvorsorge behalten, das sei mehr wert als andere Dinge im Haushalt.
Herr Behrens stellt klar, dass man grundsätzlich für den Nachtragshaushalt gestimmt habe, weil man mit dem SKK fusionieren wollte. Man hätte das nicht so gemacht, weil man davon überzeugt sei, es ganz alleine zu schaffen. Das sei eine vertane Chance gewesen. Das sei auch nicht wirklich gewürdigt worden und das Städtische sei auch eher noch abgewertet worden in der Argumentationslinie. Das seien Gäste gewesen, die extra gekommen waren und man hätte das genauso würdigen sollen, wie das Kommen des CEO der Schön Kliniken. Auch wenn man wisse, dass der Antrag wahrscheinlich abgelehnt werde, wolle man als Grüne noch mal die Haltung zum Ausdruck bringen, dass Daseinsvorsorge in kommunaler Trägerschaft bleiben müsse. An den Schön Kliniken könne man keine Kritik äußern, weil man nicht wisse, wie sie vor Ort arbeiten. Das Geschäftsmodell, das eine Private Equity Gesellschaft beinhalte, nämlich die Carlyle Group, ein US Investor, sei aber zu kritisieren. Da würde das Geld natürlich auch in andere Kanäle gehen und das müsse man dann auch entsprechend akzeptieren. Fraglich sei, was mit den Kliniken passiere, sollte die Carlyle Group die Anteile wieder verkaufen, so wie jetzt mit Asklepios, dann würden die Schön Kliniken es auch schwer haben.
Man wisse, die Schön Kliniken seien im TVöD und hätten jetzt auch einen Konzernbetriebsrat gründen müssen. Natürlich würden sie versuchen, sich auf dem Markt gut zu präsentieren. Aber der Zwang, Rendite erwirtschaften zu müssen, steigere das Risiko, dass auch diese Klinik irgendwann in Schieflage komme.
Denn 60% aller Kliniken, also auch der Privaten, in Deutschland seien von Insolvenz bedroht. Der Grund sei die Finanzierung aufgrund der Gesetzgebung. Letztendlich habe der Gesetzgeber die Klinik an die Wand gefahren und nicht die Klinik an sich, da müsse man auch die Geschäftsführung teilweise entlasten.
Was er kritisiere seien nicht gekennzeichnete invalide Zahlen. Wären sie gekennzeichnet könne man damit umgehen, dann wisse man, es gebe ein Risiko. Er kritisiere, dass die Zahlen eher valide dargestellt worden seien obwohl sie letztendlich invalide seien, weil eben der Haushalt noch nicht abgeschlossen sei. Aber das müsse dann auch so thematisiert werden.
Herr Behrens weist darauf hin, dass es nicht die Grünen gewesen seien, die die Zahlen so medienwirksam in die Öffentlichkeit gebracht hätten. Auch der Landrat Dr. Schwemer habe sich ja öffentlich dazu geäußert und das habe für großen Aufruhr in der Bevölkerung gesorgt.
Ein Wortspiel mache gerade die Runde. „Das die Politik versagt hat, das können wir an der Stelle nicht mehr schönreden.“ Hier müssten sich alle selbst an die Nase fassen.
Der Antrag müsse an dieser Stelle auch nicht weiter begründet werden.
Frau Mues erinnert daran, dass die 2.000 Mitarbeiter der imland, auch Mitarbeiter des Kreises seien. Und in Gesprächen mit Mitarbeitern sei ihr in letzter Zeit immer wieder gesagt worden, dass sie sämtliches Vertrauen in das Verantwortungsbewusstsein von dem Gesellschafter gegenüber der Belegschaft verloren hätten. Und Gesellschafter seien alle, die hier säßen, das seien die Arbeitgeber. Und dafür müsse man sich eigentlich entschuldigen.
Es würde die ganze Zeit spekuliert, was die Schön Kliniken in 5 oder 10 Jahren machen würden, das sei nicht faktenbasiert, sondern reine Emotionen und damit zu argumentieren, hieße Angst zu schüren.
Imland in kommunaler Trägerschaft sei nicht gefährdet, sei von Kollegen gesagt worden. Der beste Beweis, dass dies nicht stimme, sei die Art und Weise wie sich in den letzten Sitzungen verhalten worden sei.
Frau Mues empfindet, dass Herr Lüth eine selektive Wahrnehmung habe. Mögliche Synergieeffekte, die vom SKK genannt würden, empfinde er als Chance und das sei dann faktenbasiert, daran werde geglaubt. Wenn die Verwaltung Zahlen verlege, würden die von Herrn Lüth in Frage gestellt. Wenn die Geschäftsführung Zahlen vorlege, würden die in Frage gestellt, wenn Herr Dr. Ventzke Zahlen vorlege, würden die nicht in Frage gestellt. Das sei selektive Wahrnehmung in ihren Augen. Darauf sollte man keine Entscheidungen treffen.
Frau Mues wendet ein, dass alleine die Aussage, wir können das, andere können das auch, nicht ausreichend sei, zumal dann ja auch das Argument gekommen sei, 60% der Kliniken seien in schweres Fahrwasser geraten. Man sei an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden, die in Berlin festgelegt werden würden.
Sie weist darauf hin, dass es nicht damit getan sei, mehr Chancen in einer Zusammenarbeit mit dem städtischen Krankenhaus herauszuarbeiten. Die Chancen, die man in den letzten Jahren gehabt habe, das Krankenhaus so aufzustellen, das es in kommunaler Trägerschaft hätte bleiben können, die seien von den Menschen genannt worden, die Ahnung davon hatten, den Geschäftsführern. Und die seien der Reihe nach entlassen worden. Aufsichtsrat sei das eine, Hauptausschuss und Gesellschafterversammlung das andere. Wenn die Geschäftsführer gesagt hätten, das müsse so und so gehen, damit die Klinik zukunftssicher aufgestellt sei, dann wäre spätestens im Hauptausschuss Schluss gewesen, weil dann andere Leute wussten, dass das, was nicht sein dürfe, das könne auch nicht sein. Der Geschäftsführer würde Blödsinn erzählen, das müsse so laufen wie derjenige glaube, dass es laufen müsse. Und deshalb sei man da, wo man jetzt sei.
Herr Albrecht weist darauf hin, dass es ihn ärgere, dass von der SPD gesagt werde, der Haushaltsantrag sei gestellt worden, weil man gar keine besseren Zahlen kannte, weil man dachte, es könne ausreichen. Im Hauptausschuss selbst, im nichtöffentlichen Teil, sei man vom Generalbevollmächtigten aufgeklärt worden, wie die Lage sei, nämlich, dass es eine 100% Gläubigerbefriedigung geben werde und auch wo die Zahl liege. Aus der Anwesenheitsliste sei auch ersichtlich, dass die SPD-Fraktion anwesend gewesen sei. Er selber habe in der Sitzung mit dem Vergleich, bei Edeka mit 10 € einkaufen zu wollen und für 30 € etwas auszusuchen, Mantra-artig versucht, darzustellen, dass das so nicht gehe. Und nun werde gesagt, man habe das nicht gewusst.
Alle Krankenhäuser seien in den Landeskrankenhausplan eingebunden und der sei bindend. Nicht umsonst würde AMEOS in Eutin die Geburtenstation ausbauen. Sicher nicht, weil sie so gewinnbringend sei. Sie werde nicht abgeschafft, sondern ausgebaut. Und das sei ein privater Träger. Die Befürchtungen gegen Private hier jedes Mal anzuführen sei unseriös und würde auch die Reputation der Kreispolitik beeinträchtigen.
Darüber hinaus sei es doch wirklich erfreulich, dass das Bürgerbegehren jetzt umgesetzt werde. Es habe ja in der medizinischen Versorgung bestanden und nicht darin in welcher Trägerschaft das Krankenhaus geführt werde. Das was jetzt auf dem Tisch liege, komme diesem Wunsch am nächsten und sei weitaus besser als alles was in kommunaler Trägerschaft dargestellt werden konnte.
Herr Dr. Jentzsch führt an, dass er gerne die Angst vor der Privatisierung nehmen wolle. Es sei gesagt worden, dass sich ein privater Anbieter das eine oder andere aussuchen würde. Erstens könne er das gar nicht, wie Herr Albrecht schon gesagt habe und aus seiner eigenen Praxis könne er berichten, dass das immer eine Mischkalkulation sei. Auf seine Praxis bezogen bedeute das, dass z. B. Untersuchungen defizitär seien. Ohne die Untersuchungen könne er aber keine Implantate oder Kronen setzen, nur wenn er diese auch anbiete, stimme das Endergebnis. Das bedeute, dass ein Krankenhaus mit einer Notfallversorgung, den Patienten weiterhin betreuen werde und wenn das Krankenhaus ordentlich aufgestellt sei und es gut mache, werde es auch seine Gewinne machen. Gesundheitsversorgung und Gewinne machen, müsse sich nicht notwendiger Weise ausschließen. Wenn es anders wäre, müssten alle Praxen dieser Welt schließen.
Zu einigen Punkten der Diskussion gibt der Landrat klarstellende Anmerkungen.
Alle Krankenhäuser egal in wessen Trägerschaft sie sich befinden, seien an den jeweiligen Feststellungsbescheid gebunden. Das hieße, ein Krankenhaus könne sich nicht aus bestimmten Themen rausziehen, wenn sie im Feststellungsbescheid aufgeführt seien.
Auf die Anmerkung, dass mehr Risiken und nur wenige Chancen aufgeführt worden seien, erwidert Herr Dr. Schwemer, dass es daran liege, dass der Kreis sich in einer schwierigen Situation befinde. In einer Insolvenz gebe es nicht viele gute Möglichkeiten, und es gebe auch mehr Risiken als Chancen. Er habe die Risiken auch deswegen wieder und wieder genannt, weil es seine Aufgabe sei, auf die Risiken hinzuweisen. Aber er erinnert auch daran, dass es der Vorschlag von ihm und von Prof. Dr. Ott gewesen sei, das Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft mit einem intersektoralen Gesundheitszentrum in Eckernförde weiterzuführen.
Zu der Rolle des Aussichtsrates sagt Herr Dr. Schwemer, dass die wirtschaftliche Schieflage der imland schon vor weit mehr als 2 Jahren angefangen habe. Bereits zwischen 2014 und 2018 habe die imland ein durchschnittliches, negatives Handelsergebnis in der Größenordnung 2,9 Mio. € im Jahr ausgewiesen. Deswegen seien die Ursachen für die Schieflage viel früher gelegt worden. In 2015 nach dem BDO-Gutachten habe der Kreis schon den ersten Versuch unternommen, um aus der Situation rauszukommen.
Darüber hinaus sagt Herr Dr. Schwemer, dass ein Unterschied zwischen einer privatwirtschaftlich organisierten und einer kommunalen Gesellschaft bestehe, da in privaten Gesellschaften die wesentlichsten Entscheidungen von der Geschäftsführung und im Aufsichtsrat getroffen werden würden, während sie in der kommunalen Gesellschaft in den Gremien getroffen werden würden. Wichtige Entscheidungen seien deswegen in den Gremien des Kreises getroffen worden und nicht im Aufsichtsrat. Schon im Jahr 2012 sei von der Geschäftsführung mit der Unterstützung des Aufsichtsrates gesagt worden, dass die Geburtshilfe in Eckernförde in ihrer seinerzeitigen Form nicht weitergeführt werden könne. Die gegenteilige Entscheidung sei in den Gremien des Kreises getroffen worden, gegen den Rat von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat. Im Jahr 2017 sei die gleiche Problematik wieder von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat an den Kreis herangetragen worden. Es gab dann eine Weisung des Hauptausschusses, dass die Belegabteilung Geburtshilfe in eine Hauptabteilung umzuwandeln sei, ohne auf die Hinweise der Geschäftsführung einzugehen, dass auch damals die personellen Ressourcen nicht vorhanden waren. Deswegen seien Entscheidungen, die zu der Schieflage geführt haben, in den Gremien des Kreises getroffen worden. Herr Dr. Schwemer bittet deswegen darum, dem Aufsichtsrat nicht die Schuld für die Schieflage zu geben.
Landrat Dr. Schwemer nimmt Stellung zu den Stichworten Transparenz und „man fühle sich getäuscht“. Er sei seit bald 15 Jahren Landrat und es war und sei in all den Jahren sein Anspruch gewesen, größtmögliche Transparenz herzustellen und die Kreispolitik zu informieren im Guten wie im Schlechten. Es sei auch in diesem Gremium mehrmals angetreten um über Dinge zu informieren, die nicht gut gelaufen seien. Zum Beispiel als die Verwaltung sich im Rahmen der Eingliederungshilfe um 6 Mio. € verplant habe. Er verwehre sich gegen den Vorwurf „das Drama in der Presse“ sei durch ihn ausgelöst. Es vielmehr so gewesen, dass man sich am Abend vorher mit den Fraktionsvorsitzenden getroffen habe um frühzeitig zu informieren. Damit habe die Verwaltung ihrer Informationspflicht nachkommen wollen. Schon in dieser Sitzung wurde aufgrund der Redebeiträge einiger Fraktionsvorsitzender überdeutlich, dass über das Thema nicht sachlich diskutiert werden könne. Daraus resultierte dann das weitere Vorgehen der Verwaltung, die Öffentlichkeit selber zu informieren und den Sachverhalt richtig zu erklären.
Die Aussage „man fühle sich getäuscht“, nimmt der Landrat zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass man in den letzten 15 Jahren mit allen Fraktionen ein vertrauensvolles Verhältnis gepflegt habe. Man sei seitens der Verwaltung immer zu Gesprächen bereit gewesen und auch in den letzten Tagen sei man wiederholt angesprochen worden und der eine oder die andere habe sich den Sachverhalt noch einmal erklären lassen. Auch Richtung SPD weist Herr Dr. Schwemer ausdrücklich auf die vergangene gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit hin. Er hätte sich gewünscht, dass, bevor man das Thema Täuschung so in der Öffentlichkeit adressiert, man sich den Sachverhalt noch einmal hätte erklären lassen. Denn natürlich mache das was mit den Kolleginnen und Kollegen in der Kreisverwaltung. In den vergangenen Wochen und Monaten sei von Montag bis Sonntag gearbeitet worden, um die Politik gut zu beraten. Und da wäre ein anderes Miteinander förderlicher gewesen. Genau dahin gehe nun seine Bitte, dass man nach vorne gucken möge. Die gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Fraktionen und auch Kreis und kreisangehöriger Bereich, möge bitte nicht an den unterschiedlichen Vorstellungen über den Weg der imland zerbrechen. Er werde weiterhin für ein gutes Miteinander mit den Kommunen, und dafür sei der Vorstand des Gemeindetages für ihn ein wichtiger Ansprechpartner, eintreten. Genauso biete er es der SPD nach wie vor an, Gespräche zu führen und vertrauensvoll zusammen zu arbeiten.
Frau Schuster spricht an, dass man viel über Chancen und Risiken gesprochen habe. Allerdings habe man das nicht im Zusammenhang mit dem SKK gemacht, weil es hier nur eine Absichtserklärung mit guten Ratschlägen und warmen Worten gegeben hätte. Das als Grundlage für eine Fusion zu nehmen und warum diese kommunale Lösung für richtig befunden werde, wisse sie nicht.
Herr Stöcken habe in der letzten Sitzung sehr spontan von einem Einstieg ins Bieterverfahren gesprochen, was bis dahin noch nicht angesprochen wurde. Es habe den abgelehnten Nachtragshaushalt gegeben und der Ausschuss habe kurz davorgestanden, die Absichtserklärung abzulehnen. Das habe Herr Stöcken erkannt und ihm sei unüblicher Weise das Rederecht eingeräumt worden. Aus dieser Situation habe er spontan gesagt, dass Kiel jetzt im Bieterverfahren sei.
Frau Schuster findet, dass das eine schlechtere Grundlage sei für eine zukunftsorientierte Gestaltung der medizinischen Versorgung im Kreis, als mit einem privaten Investor ins Gespräch zu kommen. Natürlich habe man keine Garantien was die Schön Klinken angehe aber man habe noch weniger Garantien was das SKK beträfe. Und sollten die Schön Kliniken Pleite gehen, wäre das ärgerlich aber das Gleiche könne mit einem kommunalen Partner passieren oder mit einem anderen privaten Anbieter. Man solle doch jetzt nicht in die Glaskugel gucken wollen, sondern sich auf den Weg machen die Zukunft zu gestalten, mit dem Angebot, das jetzt vorliege. Sie bitte um Beendigung der Debatte und Abstimmung.
Der Hauptausschuss einigt sich auf Schließung der Rednerliste.
Herr Skowron erklärt, dass er mit etlichen Eckernfördern gesprochen hat. Dort ärgere man sich, dass der Bürgerentscheid nicht umgesetzt werde. Das Angebot der Schön Kliniken komme dem Versorgungswunsch zwar am nächsten aber mit einem privaten Investor habe man es nicht mehr in der Hand, sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, den Bürgerentscheid zu einem späteren Zeitpunkt in Gänze umzusetzen.
Darüber hinaus weist er darauf hin, dass die Schön Kliniken in 2019 Insolvenz angemeldet hätten und von einem Investor übernommen worden seien und kein Familienunternehmen mehr seien. Dies wolle er als Fakt anmerken.
Der Hauptausschussvorsitzende möchte die Insolvenz so nicht im Raum stehen lassen. Das seien seiner Meinung nach Fake News.
Herr Dr. Jentzsch glaubt, dass alle im Raum verbände, dass man eine gute Versorgung der Bevölkerung wolle, egal ob in kommunaler Hand oder in Privater. Daher werbe er dafür den Anbieter, wer es auch sei, zu unterstützen, damit die Klinik, ob Rendsburg oder Eckernförde, überleben könne. Das solle man gemeinsam anstreben.
Die Aussprache wird beendet und der Tagesordnungspunkt 5.2 aufgerufen.