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ALLRIS - Auszug

13.03.2023 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Wortprotokoll

Herr Lars Kübock aus Vogelsang-Grünholz, fragt zur Versorgungsbedarfsanalyse aus dem November 2021, wie einzelne Aussagen hieraus beurteilt würden.

  1. Auf Seite 39 sei die Rede von 155 Betten die bis zum Jahr 2030 in Eckernförde notwendig seien.
  2. Auf Seite 70 würde davon gesprochen werden, dass der Wegfall des Standortes Eckernförde nicht durch den Standort Rendsburg kompensiert werden könne.
  3. Wo bzw. wie sollen die ca. 12.500 Fälle der ZMA behandelt werden?
  4. Wo bzw. wie sollen die ca. 4.500 Fälle der BGA-Fälle behandelt werden?
  5. Wo sollen die ca. 140 – 160 Patienten behandelt werden, wenn man doch wisse, dass mehrmals pro Woche Patienten aus Kiel und Rendsburg wegen dortiger Unterkapazitäten nach Eckernförde gebracht werden würden?
  6. Ob sich der Kreis als Eigentümer überlegt habe, ob das Weiterbetreiben der teuren Abteilung in Rendsburg und das Degradieren der Klinik in Eckernförde zur Poliklinik systemisch die beste ökonomische Alternative unter ganzheitlichen Gesichtspunkten sei?
  7. Welche EU-Finanzierungstöpfe oder -quellen seien angezapft oder in Betracht gezogen worden, um die Standorte in Rendsburg oder Eckernförde überlebensfähig zu machen? Einige Finanzierungsmöglichkeiten werden beispielhaft aufgeführt. In der Presse sei hierzu nichts berichtet worden.
  8. Wie wolle man den Patienten, der Bevölkerung und den Mitarbeitenden erklären, dass die Krankenversorgung im Raum Rendsburg-Eckernförde ab dem 01. April 2023 gesichert sei? Er fragt, ob es eine Road Map gebe?

Die Brückenlösung, wie sie von der Geschäftsführung vorgeschlagen sei, empfinde er als Mogelpackung, da weder eine 24/7 ZNA noch eine Chirurgie, die von ihm für die Versorgung des Raumes Eckernförde als notwendig angesehen werde, vorgesehen sei.

 

Die ersten drei Fragen zur Versorgungsbedarfsanalyse werden von Herr Dr. Heitmann von der Fa. Curacon beantwortet.

Das Fallvolumen habe sich seit der Versorgungsbedarfsanalyse nach unten entwickelt und auf dem Niveau stabilisiert. Einige Stationen würden in Rendsburg aufgrund von Personalmangel nicht mehr betrieben werden, daher ergeben sich für ein Bündelungsszenario Kapazitäten. Dies sei gerechnet und geprüft und stünde so auch im aktuellen Sanierungsplan.

Zur zweiten Frage, dem ambulanten Patientenvolumen, erläutert Herr Dr. Heitmann, dass im Jahr 2022 in Eckernförde 14.361 Notfälle gewesen seien. Davon seien 21% also rund 3.800 Fälle stationär aufgenommen worden. Hiervon wiederum seien rund 2.700 Fälle internistisch, 900 Fälle im Gelenkzentrum und 186 Fälle allgemeinchirurgisch. Der Rest der Fälle seien ambulante Fälle unterschiedlicher Art. Das seien dann 10.500 Fälle, die einer ambulanten Versorgung zugeführt worden seien. Das seien genau die Fälle, für die die Brückenlösung in Eckernförde im Sanierungskonzept vorgesehen sei.

Darüber hinaus erläutert Herr Dr. Heitmann, dass es mitnichten so sei, dass die Patienten nicht mehr behandelt werden würden, sondern je nach Bündelung sei vorgesehen, die Menschen in Eckernförde oder eben in Rendsburg zu behandeln. Des Weiteren gelte für jeden Patienten die freie Krankenhauswahl und man könne sich z.B. in Kiel oder Schleswig behandeln lassen.

Zu den weiteren Fragen verweist die Vorsitzende auf die ausstehenden Entscheidungen und weitere Beratung zu den Fragestellungen. Daher könne sie zum jetzigen Zeitpunkt keine Antworten im Namen des Kreistages hierzu abgeben.

 

Herr Horst Kunze aus Eckernförde, stellt folgende Fragen:

  1. Wie hoch sei die Kreisumlage im Kreis Rendsburg-Eckernförde und befinde sie sich im unteren, mittleren oder oberen Drittel im Vergleich der Kreisumlagen in Schleswig-Holstein?
  2. Frage an die Kreispolitiker: Ob sie stationäre Krankenhausversorgung und Gesundheitsversorgung als Daseinsfürsorge, die im öffentlichen Bereich bleiben solle, ansehe oder werde es als Teil des Gewinnstrebens nach dem Motto Gesundheit sei Ware, die dann eben auch profitabel sein solle, betrachtet?
  3. Es wundere ihn sehr, er habe es heute in der Zeitung gelesen, dass es nun schon wieder ein neues Gutachten gebe, das punktgenau vor den Sitzungen erscheine. Wie das passiere?

Die Vorsitzende, Frau Dr. Rumpf beantwortet die Fragen.

Zu 1.: Die Kreisumlage betrage 29% und liege im unteren Drittel.

Zu 2.: Die stationäre Versorgung werde als Daseinsfürsorge betrachtet.

Zu 3.: Die Gutachten würden so schnell wie möglich erarbeitet und vorgelegt. Sie unterstelle niemandem, dass Gutachten vorsätzlich zurückgehalten werden würden.

Herr Kunze stellt eine weitere Frage, er sehe in der Brückenlösung keine 24/7 Versorgung in Eckernförde.

Herr Kiens, Geschäftsführung imland gGmbH, antwortet darauf wie folgt: Die Aussage beziehe sich auf die chirurgische Notfallversorgung in Eckernförde. Diese sei im Landeskrankenhausplan nicht vorgesehen.