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ALLRIS - Auszug

23.08.2023 - 8.1 MV - Entlassungen aus dem Landschaftsschutz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende führt in die Thematik ein. Vor der Entlassung aus dem Landschaftsschutz muss verfahrensseitig zunächst das vorgelagerte Bauleitverfahren der Landesplanung mit einem positiven Ergebnis durchgeführt werden.

Aus der Mitte der WGK-Fraktion wird um eine Erklärung für die Zustimmung in Winnemark gebeten. Der Fachdienstleiter Umwelt erläutert hierzu, dass die Firmen sich zeitgemäß aufstellen müssen und hierzu Flächen benötigen, um ihre Existenz zu sichern. Den Gemeinden ist daran gelegen, dass die Firmen vor Ort bleiben. Die Vorgaben zu den Landschaftsschutzgebieten kommen von der Landesplanung.

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Anlagen zur Vorlage