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ALLRIS - Auszug

09.11.2023 - 8.3.9 Haushalt 2024: Antrag der Kreistagsfraktionen S...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

Die Vorsitzende teilt mit, dass hier zwischenzeitlich unter TOP 8.3.12 ein gemeinsamer Antrag der Kreistagsfraktionen von SSW, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen vorliegt. Frau Jehle von der SSW-Kreistagsfraktion erläutert den Antrag.

 

Der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Soziales, Gesundheit und Infrastruktur, Herr Professor Ott, teilt mit, dass die Verwaltung trotz der kurzfristigen Einreichung den Antrag geprüft hat. Hier ist festzustellen, dass nicht der Kreis, sondern laut Gesetz das Land für die in den Landesunterkünften untergebrachten Flüchtlinge zuständig ist, konkret das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge. Daher lautet seitens der Verwaltung die Empfehlung, keine etwaigen Haushaltsmittel einzuplanen. Der Fachgruppenleiter der Fachgruppe Integration und Einbürgerung, Herr Staack, berichtet hierzu, dass eine am 08.11.2023 durchgeführte telefonische Nachfrage beim Leiter der Landesunterkunft Rendsburg ergeben hat, dass das Land für den im Antrag bezeichneten Personenkreis bereits abweichende und besondere Vorkehrungen und Verfahrensweisen getroffen hat. Grundsätzlich werden Flüchtlinge nach rund drei Monaten auf die Kreise verteilt und zugewiesen. Sofern es sich um diese besondere Personengruppe handelt, werden diese in der Landesunterkunft separat in der unmittelbaren Nähe zur Wache untergebracht und die Wache dazu sensibilisiert. Sollte es dennoch zu Vorfällen kommen, werden die Personen bei der landesinternen Kreisverteilung beschleunigt zugewiesen und auf den Transfer gebracht. Der aufzunehmende Kreis bzw. die kreisfreie Stadt werden über die Besonderheit des Einzelfalles umfänglich unterrichtet.

 

 

Es folgt eine Diskussion im Ausschuss. Herr Staack weist anschließend nochmals darauf hin, dass der Kreis dem Land gegenüber nicht weisungsbefugt ist. Der Kreis ist erst nach Zuweisung durch das Land zuständig. Er weist ferner darauf hin, dass diese Personen nicht in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden und eine Unterbringung meist in Ballungsräumen wie dem Kieler Umland, Rendsburg und Eckernförde erfolgen, da es dort mehr Unterstützungsmöglichkeiten gibt.

 

Herr Professor Ott teilt mit, dass der Antrag nicht inhaltlich bewertet werde. Hier geht es rein um die Zuständigkeit. Im Falle eines positiven Beschlusses müsste die Verwaltung gegebenenfalls Widerspruch einlegen und den Vorgang über die Kommunalaufsicht prüfen lassen.

 

Herr Dr. Schunck zieht den Antrag zurück.

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Anlagen zur Vorlage