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ALLRIS - Auszug

09.11.2023 - 11.1 Anfrage der SSW-Kreistagsfraktion hinsichtlich ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Fachbereichsleiter, Herr Professor Ott, teilt mit, dass das geplante Vorgehen der Gleichstellungsbeauftragten aus folgenden Gründen nicht zulässig ist:

 

  • Nach § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung sind die Fachausschüsse im Rahmen der ihnen zugeordneten Budgets für die Entscheidung der Gewährung von Zuschüssen bis 125.000,-- Euro zuständig.
  • Nach § 8 Abs. 3 Nr. 15 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss zuständig für die Gewährung von Zuschüssen bis zu einem Betrag von 125.000,-- Euro.

 

Daraus ergibt sich, dass eine Entscheidung durch Frau Kempe-Waedt als Geschäftsführerin oder eine Beauftragung an sie, die Mittel in dieser Form zu verwalten, den geltenden Regelungen in der Hauptsatzung widersprechen würde. Sollte das Budget einem bestimmten Fachausschuss zugewiesen sein, wäre dieser für die Gewährung der Fördermittel zuständig, ansonsten der Hauptausschuss.

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Anlagen zur Vorlage