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ALLRIS - Auszug

22.02.2023 - 8.2 Neufassung der Satzung des Kreises Rendsburg-Ec...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Röschmann gab auch hier Erläuterungen zur Notwendigkeit der Änderung der Satzung. Er bittet um Aufnahme einer Ergänzung des Satzungsentwurfs.

Änderung bei § 4 der Satzung:

Der Satz wurde gestrichen, da dieser eine materiellrechtliche Beschränkung beinhaltete, die der bundesrechtliche Rahmen nach dem SGB VIII nicht vorsieht. Es besteht eine 4-jährige Verjährungsfrist. Innerhalb dieser Frist sollte den Eltern auf Antrag auch eine rückwirkende Sozialermäßigung möglich sein.

 

Zur Klarheit wird vorgeschlagen, an Stelle des gestrichenen Satzes folgende Formulierung in die Satzung aufzunehmen:

 

„Die Ermäßigung wird innerhalb der Verjährungsfrist auf Antrag rückwirkend zum 01. des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, gewährt.“

 

Dem wird zugestimmt.

 

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Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Neufassung der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Geschwisterermäßigung und sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen rückwirkend zum 01.01.2023 mit Ergänzung des o.g. Satzes zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage