04.09.2023 - 6.7 Entsorgung der Luftreinigungsgeräte in den krei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Datum:
- Mo., 04.09.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.4 Schul- und Kulturwesen
- Bearbeiter/in:
- Stefan Engel
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Kistner verweist auf die Vorlage und beantwortet anschließend Fragen der Ausschussmitglieder.
Auf Nachfrage von Herrn Thiesen, ob es möglich sei die Luftreiniger an Familien bzw. Kindern mit allergischen Problemen zu verschenken, statt die Geräte zu entsorgen, erläutert die Verwaltung, dass die Planung dahingeht eine Verschwendung von Steuergeldern zu vermeiden. Zunächst werden die Einlagerungsmöglichkeiten überprüft, anschließend eine mögliche Weiterverwendung im Hause, dann mögliche Veräußerungswege.
Frau Wegener bringt ein, die Geräte nicht voreilig einzulagern, da eine mögliche weitere Corona-Welle kommen könnte und man für diesen Fall vorbereitet sein sollte. Sie erfragt daher, ob es nicht möglich sei die Geräte vorerst an den Schulen zu belassen, wobei Sie hierzu gerne wissen würde, wie sich die möglichen Kosten einer Wartung belaufen. Die Verwaltung gibt an, dass so viele Geräte wie möglich eingelagert werden sollen. An den Schulen jedoch sei dies nicht möglich. Die Summe für eine Einlagerung inklusive weiterer Instandhaltungskosten würden sich voraussichtlich auf 92.000 € jährlich belaufen. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgedanken wird das Vorgehen der Veräußerung ebenfalls überprüft.
Auf die Frage von Herrn Burmeister hin, an wen die Geräte verteilt werden, gibt die Verwaltung an, dass zuerst erörtert wird, ob die Geräte innerhalb des Kreishauses gebraucht werden. Es ist Stand jetzt noch unklar, wer einen Bedarf anbringt.
Ebenso antwortet die Verwaltung auf die Frage von Herrn Burmeister, ob die Geräte an Allergiker verschenkt werden könnten, indem erläutert wird, dass öffentliches Gut nicht ohne Förderrichtline verschenkt werden könne.
Abschließend beantwortet die Verwaltung die Frage nach den damaligen Anschaffungskosten, in dem Sie angibt, dass sich diese auf die Höhe von 217.000 € beliefen.
Herr Krahmer, stellvertretender Geschäftsführer des Berufsbildungszentrums am Nord-Ostsee-Kanal, erläutert, dass die Schule ihre 120, im Sommer gewarteten Geräte, eingelagert hat. Somit stünden diese weiterhin zur Verfügung. Dieses Vorgehen hat das Berufsbildungszentrum Rendsburg-Eckernförde ebenso gewählt.
Die Verwaltung gibt an, dass dies Ihr Vorgehen bestätigt, eine größtmögliche Anzahl an Geräten einzulagern. Dies könne man voraussichtlich nicht mit allen Geräten vornehmen, sodass die genannte Strategie zum Tragen kommt.