03.11.2022 - 11 Verzicht auf Rückforderungen der Anerkennungsbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 03.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.1 Kinder, Jugend, Sport
- Bearbeiter/in:
- Christiane Ostermeyer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Nielsen berichtet aus dem Jugendhilfeausschuss und begründet den Beschlussvorschlag.
Herr Lüth bittet um Auskunft, was ein Verzicht „technisch bedeute“. Das Ergebnis der zugesagten Prüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass zwar die Beitreibung des fälligen Anspruches auf Erstattung von überzahlten Anerkennungsbeträgen zurückgestellt werde, dem Grunde nach aber nicht auf den Anspruch verzichtet werde. Insofern handelt es sich bei dem Verzicht um eine Niederschlagung der Forderung.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt, aufgrund der besonderen Herausforderungen in der Pandemie auf eine Rückforderung der an die Kindertagespflegepersonen gezahlten Anerkennungsbeträge für die über die 30 bereits finanzierten zusätzlichen Ausfalltage hinaus angefallenen Tage für die Jahre 2021 und 2022 ausnahmsweise zu verzichten und die grundsätzliche Regelung unverändert bei 30 zusätzlichen Ausfalltagen zu belassen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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116,6 kB
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