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ALLRIS - Auszug

18.09.2023 - 6.1 Fraktionsantrag der AfD-Fraktion auf Wahl eines...

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Wortprotokoll

Für die Wahlen der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden wird die Wahl

nach dem gebundenen Vorschlagsrecht nach § 28 Abs. 2 der Kreisordnung bean-

tragt.

 

Die AfD beantragt geheime Wahl zu TOP 6.1.1 und 6.1.2.

 

Der Kreistag bestimmt nach § 17 (4) der Geschäftsordnung des Kreises einen Wahlausschuss, bestehend aus drei vom Kreistag gewählten Kreistagsabgeordneten und

einer oder einem von der Kreispräsidentin bestellten Schriftführerin oder Schriftführer.

 

Die Kreispräsidentin bestimmt Christiane Ostermeyer zur Schriftführerin. Der Kreistag wählt Hendrik Geilenkirchen, Tatjana Larsen und Monika Wegener in den Wahlausschuss.

 

Für die Wahlen ruft die Kreispräsidentin die Kreistagsabgeordneten einzeln auf. Die Abgeordneten erhalten zwei Stimmzettel, einen für jede Wahl.

 

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Anlagen zur Vorlage