26.04.2023 - 5.4 MV: Schülerbeförderung – Deutschlandticket
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Regionalentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 26.04.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage öffentlich
- Federführend:
- FB 2 Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
- Bearbeiter/in:
- Michael Stötzer
Wortprotokoll
Der Vorsitzende führt den beigefügten fraktionsübergreifenden Antrag zum Deutschlandticket auf und übergibt das Wort an den Fachbereichsleiter Umwelt-, Kommunal- und Ordnungswesen, der zusagt, die gestellten Fragen in der Sitzung am 12.07.2023 zu beantworten. Mögliche Änderungen sind voraussichtlich aber erst zum Halbjahreswechsel möglich und nicht schon zu Beginn des Schuljahres 2023/24. Außerdem informiert er über aktuelle Verhandlungen von Landesregierung und nah.sh, die sich teilweise mit dem Antrag decken.
Anschließend trägt der Fachbereichsleiter Umwelt-, Kommunal- und Ordnungswesen anhand der Vorlage vor. Geplant ist ein Upgrade für die Schülerinnen und Schüler, bei denen das Deutschlandticket teurer ist als das bisherige Ticket, d.h. der Kreis übernimmt in diesen Fällen die entstehenden Mehrkosten.
Herr Dr. Brunkhorst von der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert die beiden Teile des Antrages. Zuerst soll ein Statement des Ausschusses an die Landesregierung weitergegeben werden, dass weitere Vergünstigungen für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Teilnehmende am Freiwilligen Sozialen Jahr ausgehandelt werden. Weiterhin begrüßt er, dass die Verwaltung die angefragten Zahlen zur kommenden Ausschusssitzung liefern will.
Der Fachgruppenleiter Mobilität betont, dass das geplante Statement des Ausschusses an die Landesregierung hilfreich für die aktuellen Verhandlungen ist.
Nach der Beantwortung der restlichen Fragen durch den Fachbereichsleiter Umwelt-, Kommunal- und Ordnungswesen fragt der Vorsitzende, ob der Ausschuss bereit ist, das Statement abzugeben, was allgemein bejaht wird. Damit wird die Verwaltung gebeten, das in dem Antrag formulierte Statement an die Landesregierung weiterzugeben.