26.04.2023 - 10 Verwaltungsangelegenheiten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Regionalentwicklungsausschuss
- Datum:
- Mi., 26.04.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Fachdienstleiter Regionalentwicklung, der die Neuaufstellung des Regionalplans im Planungsraum II für die zweite Jahreshälfte ankündigt.
Nach Auskunft der Landesplanungsbehörde wird das öffentliche Beteiligungsverfahren voraussichtlich Mitte Juli 2023 eingeleitet, um nach einer Frist von vier Monaten im November 2023 zu enden. Im Vorfeld der förmlichen Beteiligung sollen im Planungsraum zwei Regionalkonferenzen stattfinden, am 04.07.2023 in Rendsburg und am 10.07.2023 in Plön. Dabei soll es sich um Abendveranstaltungen handeln, die in Rendsburg in der Zeit von 18:00 bis 20:00 Uhr im Bürgersaal des Kulturzentrums Hohes Arsenal durchgeführt werden soll.
Die Regionalkonferenzen richten sich vornehmlich an die kommunalen Gebietskörperschaften, aber auch an Kammern und Verbände sowie weitere Träger öffentlicher Belange. Eine offizielle Einladung seitens des Landes wird noch folgen. Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutert er, dass die Einladung zu der Regionalkonferenz durch die Kreisverwaltung an die Mitglieder des Ausschusses weitergeleitet wird.
Weiterhin gibt der Fachdienstleiter Regionalentwicklung bekannt, dass der Presse zu entnehmen war, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) am 22.03.2023 die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I (Sachthema Windenergie an Land) aufgrund handwerklicher Mängel für unwirksam erklärt hat. Eine Revision hat das OVG nicht zugelassen.
Aus dem Urteil folgt, dass mit einer Bestandskraft des Urteils unterschiedliches Recht bezogen auf ganz Schleswig-Holstein gilt, da für die Planungsräume II und III nach wie vor die landesseitigen Vorgaben gelten, während im Planungsraum I dagegen der bundesgesetzliche Privilegierungstatbestand für Windkraftanlagen unmittelbar greifen wird.
Der Presse war ebenfalls zu entnehmen, dass die Landesregierung dieses Urteil prüfen will.
Da für den Planungsraum II ebenfalls Klagen anhängig sind, wird nach Ankündigung des OVG der Senat am 06.06.2023 hierüber entscheiden.
Der Vorsitzende dankt dem Fachdienstleiter Regionalentwicklung für diese Informationen und übergibt das Wort an den Demographiebeauftragten des Kreises.
Dieser berichtet zu den Fortschritten bei der Neuaufstellung der Kleinräumigen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose.
Das Vergabeverfahren wurde inzwischen abgeschlossen und der Auftrag zur Erstellung an Gertz Gutsche Rümenapp (GGR) vergeben. Ziel ist die Erarbeitung einer kleinräumigen Bevölkerungs- und Haushaltsprognose für alle kreisangehörigen Ämter, Städte und Gemeinden bis 2035. Im Zuge dessen ist u.a. eine Ämterabfrage und ein Ämtergespräch mit den kommunalen Verwaltungsspitzen vorgesehen.
Geplant ist, die Prognose in der Sitzung am 13.09.2023 dem Ausschuss zu präsentieren.