04.08.2022 - 5.1 Mögliches Weisungsrecht an die Vertreterinnen u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 04.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Dr. Kruse weist auf entsprechende Nachfrage darauf hin, dass es keine Verpflichtung gebe, eine Weisung an die Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung der imland gGmbH auszusprechen.
Frau Ploog kündigt an, dass die SPD-Fraktion in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses eine Weisung beantragen werde, weil diese ihres Erachtens zwingend erforderlich sei.
Nach Auffassung von Frau von Milczewski könne auf eine Weisung verzichtet werden, wenn die Geschäftsführung eine Erklärung abgeben würde, dass sie die mit dem Bürgerbegehren verbundene Sperrwirkung beachten werde.
Herr Lüth erwartet eine eindeutige Aussage des zuständigen Ministeriums, ob ein Weisungsbeschluss des Hauptausschusses erforderlich ist. Herr Dr. Kruse sagt eine entsprechende Anfrage zu.
Das Innenministerium soll um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten werden:
- Muss sich die Geschäftsführung der imland an die Sperrwirkung halten?
- Gibt es eine Weisungspflicht seitens des Hauptausschusses?
- Inwieweit kann eine Weisung die imland gGmbH - bei gleichzeitigem rechtskräftigem Feststellungsbescheid des Gesundheitsministeriums - binden?
Für die weitere Diskussion in dieser Angelegenheit verweist der Ausschussvorsitzende auf den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.