31.03.2022 - 7 Verwaltungsangelegenheiten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Umwelt- und Bauausschuss
- Datum:
- Do., 31.03.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Fachgruppenleitung Abfall, Bodenschutz und Natur berichtet zu folgenden Themen:
Homepage des Fachdienstes Umwelt
Der Fachdienst Umwelt hat seine Homepage neu strukturiert und aktualisiert. Hinweise zu Ergänzungen/Verbesserungen werden gerne entgegengenommen und entsprechend geprüft/übernommen.
Baumfällungen Dänische Schule Rendsburg
Die Fällungen sind von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) genehmigt. Grundlage hierfür ist ein Sachverständigengutachten, das die mangelnde Verkehrssicherheit der Bäume belegt. Ersatzpflanzungen im gesetzlich vorgegebenen Rahmen werden auf demselben Grundstück stattfinden.
Mögliche Baumfällungen im Bereich Helene-Lange-Gymnasium, Rendsburg
Der betroffene Bereich liegt nach Informationen des FD Umwelt im Bereich des rechtsgültigen B-Planes „Eiderkaserne“. Aktuell vergibt die Stadt Rendsburg einen Untersuchungsauftrag, der klären soll, ob und wenn ja welche Bäume zur Umsetzung der B-Plan Ziele entnommen oder eingekürzt werden müssen. Evtl. notwendige Fällungen werden dann bei der UNB des Kreises beantragt.
Sollten die eingereichten Unterlagen vollständig und schlüssig sein, werden die zur Umsetzung des B-Planes notwendigen Arbeiten unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (Ersatzmaßnahmen) genehmigt.
Energieversorgung Kreisverwaltung – Vertrag - regenerativer Strom
Die Fachbereichsleitung Regionalentwicklung, Bauen und Schule berichtet, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde vom Vertragspartner mit Verweis auf den Ukrainekrieg eine Kündi-gung für die Stromversorgung zum 15 April erhalten habe. Gleichzeitig wurde ein neues An-gebot zu dem 3-fachen Arbeitspreis angeboten. Im schlimmsten Fall würde der Kreis, wenn die Stromlieferung von Vertragspartner nicht fortgesetzt wird, in die Grundversorgung fallen. Dies würden Mehrkosten in 2022 für den Kreis in Höhe von rd. 270.000,- € bedeuten.
Aus Sicht der Kreisverwaltung ist die Kündigung jedoch unwirksam. Daher hat die Kreisver-waltung entschieden, gegen die Kündigung juristisch vorzugehen.