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ALLRIS - Auszug

27.01.2022 - 7.3 Kreisstraßen: Kostenträgerschaft Straßenentwäss...

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Wortprotokoll

Die Fachbereichsleitung Regionalentwicklung, Bauen und Schule berichtet, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde einen Rechtsstreit bezüglich Klärung der Kostenträgerschaft Straßenentwässerung verloren hat.

 

Die Klärung bezog sich auf die Trägerschaft der Straßenbaulast für Straßenentwässerungsanlagen in Ortsdurchfahrten. Gemäß dem ergangenen Urteil hat sich der Kreis Rendsburg-Eckernförde an den Kosten anteilig zu beteiligen. Insoweit werden künftig Kosten auf den Kreis zukommen, soweit Entwässerungsanlagen an Kreisstraßen innerhalb von Ortsdurch-fahrten neu hergestellt werden müssen.

Gemäß dem ergangenen Urteil hat sich der Kreis Rendsburg-Eckernförde an den Kosten anteilig zu beteiligen.

 

Die Verwaltung wird keine weiteren Rechtsmittel einlegen.

 

Intern wird eine Kostenaufstellung für die Haushaltsplanung hinsichtlich der im Kreisgebiet anstehenden Sanierungen von betreffenden Straßen, an deren Straßenbaulast der Kreis sich nun zu beteiligen hat, erfolgen.