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ALLRIS - Auszug

18.08.2022 - 11 imland gGmbH: Bürgerentscheid

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende begrüßt die Vertreter der Initiative zum Bürgerentscheid und gibt dem Sprecher Herrn Prien das Wort. Herr Prien informiert darüber, dass es eine konkrete Stellungnahme der Initiative am kommenden Montag in der Sondersitzung des Kreistages geben wird. In seinem Redebeitrag verdeutlicht Herr Prien, dass es der Initiative nicht nur um den Erhalt der Geburtshilfe am Standort Eckernförde geht, sondern die gesamtheitliche Versorgung der Bevölkerung in Eckernförde und in Rendsburg im Fokus steht. Herr Prien wirft konkret vier Fragen auf, die im Folgenden vom Geschäftsführer der imland gGmbH, Herrn Funk, beantwortet werden.

-          Wie ist die Gewinnerwartung bei Umsetzung des Szenario 5?

Ab 2023 wird ein ausgeglichenes operatives Ergebnis erwartet, die Berechnungen aus Januar und Februar gingen nicht von den stark erhöhten Energiepreisen aus. In den aktualisierten Berechnungen wird jetzt von einem positiven Ergebnis in 2025 ausgegangen und ab 2026 dann von einer Kapitalmarktfähigkeit.

-          Die weitere Frage lautet, ob der Kreistag am 22.08.2022 einen Tagesordnungspunkt aufnehmen könnte, der dann einen Beschluss zum Bürgerbegehren ermöglicht, so dass der Bürgerentscheid gar nicht mehr stattfinden müsse.

Der Vorsitzende, Herr Schulz, erläutert, dass diese Frage im Laufe der weiteren Beratung in dieser Sitzung geklärt werden würde.

-          Es sollen Gespräche mit Sozialen Diensten seit Anfang des Jahres stattgefunden haben, die einen Verbleib der Psychiatrie in Rendsburg zum Inhalt hatten.

Die gesamte Psychiatrie wird mittelfristig nach Eckernförde umziehen, wenn das Szenario 5 weiter Bestand hat. Es wird nach Übergangslösungen gesucht, die zum Tragen kommen, bis der Neubau fertiggestellt ist. Ein Verbleib der Psychiatrie in Rendsburg ist nicht vorgesehen.

-          Ließe sich die imland gemäß Landeskrankenhausgesetz wirtschaftlich gesichert aufstellen, wenn man die notwendigen Zuschüsse fest im Haushalt verankert und dafür sorgt, dass die imland dadurch ein positives Betriebsergebnis hat?

Herr Funk bezieht dazu wie folgt Stellung, sofern die Öffentliche Hand bereit sei, die Defizite der imland nachhaltig auszugleichen und die Liquiditätssituation sicherzustellen, damit die Wirtschaftlichkeit sichergestellt werden könne, würde ein positives Betriebsergebnis möglich sein.

Das würde aber dort seine Grenzen finden, wo über den Betrauungsakt und das EU-Recht Summen aufgerufen werden würden, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen würden und damit nicht mehr rechtens seien.

 

 

Es folgt ein Austausch der bekannten Standpunkte der Fraktionen und Kreistagsabgeordneten zum Thema Bürgerbegehren.