21.04.2022 - 3 Anfragen nach § 26 Geschäftsordnung des Kreistages
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Do., 21.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Lüth bittet den Landrat im Zusammenhang mit der imland gGmbH um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist es aus Sicht der Verwaltung zu bewerten, dass die imland gGmbH mit der Äußerung, dass das Bürgerbegehren rechtlich unzulässig sei, eine rechtliche Bewertung zum Bürgerbegehren abgegeben habe, welche doch eigentlich der Verwaltung vorbehalten sei (Pressemitteilung der imland gGmbH vom 07.04.2022 lt. Herrn Lüth)?
2. Woraus ergibt sich der Sinneswandel, dass die Verwaltung jetzt zu der Erkenntnis gekommen sei, dass ein Bürgerbegehren nicht zulässig und Szenario 1 nicht zulässig bzw. nicht durchführbar sei? Im Rahmen der Beschlussfassung des Kreistages zum Szenario 5 habe das Szenario 1 noch zur Disposition gestanden, wieso sei nicht schon zu diesem Zeitpunkt angekündigt worden, dass eine Entscheidung für das Szenario 1 zu einem Widerspruch gegen die Entscheidung führen würde.
Der Vorsitzende sagt eine entsprechende Beantwortung zu, die dann dem Protokoll beigefügt werden wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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80,4 kB
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