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ALLRIS - Auszug

03.03.2022 - 12.1.3 Medizinstrategie der imland gGmbH

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Vorbereitung für die nachfolgenden Beschlüsse erfolgt unter TOP 10 und ist dort protokolliert.

 

Öffentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlungen zu (1) (4),

sowie die Änderungsanträge zu (2) und (3):
 

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Beschluss zu (1):

Der Hauptausschuss bittet die Verwaltung, die Geschäftsführung der imland gGmbH, die Kommunalaufsicht beim MILIG sowie die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, zu einer größtmöglichen Verfahrensbeschleunigung des Beteiligungsverfahrens beizutragen.
 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

7

Enthaltungen:

1

 

 

 

Beschluss zu (2):

Der Hauptausschuss bittet die Geschäftsführung der imland gGmbH, eine Auswirkungsanalyse mit Abschätzung der verzögerungsinduzierten Auswirkungen (Erhalt der Betriebsfähigkeit, Besetzung der Dienste, Entwicklung Kosten und Erlöse) durch ein möglicherweise länger andauerndes Beteiligungsverfahren vorzunehmen und den Hauptausschuss schnellstmöglich über das Ergebnis zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

12

Enthaltungen:

0

 

 

 

Beschluss zu (2a):

Änderungsantrag

Der Hauptausschuss bittet die Geschäftsführung der imland gGmbH, sobald die Fragestellung des Bürgerbegehrens vorliegt, eine Auswirkungsanalyse mit Abschätzung der verzögerungsinduzierten Auswirkungen (Erhalt der Betriebsfähigkeit, Besetzung der Dienste, Entwicklung Kosten und Erlöse) durch ein möglicherweise länger andauerndes Beteiligungsverfahren vorzunehmen und den Hauptausschuss schnellstmöglich über das Ergebnis zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

8

Enthaltungen:

0

 

 

 

Beschluss zu (3):

r den Fall, dass die Geschäftsführung zu dem Ergebnis gelangt, dass ein länger andauerndes Beteiligungsverfahren gravierende Risiken für die imland gGmbH zur Folge hätte, wird die Geschäftsführung der imland gGmbH gebeten, konkrete Maßnahmen zur Risikoreduzierung zu ergreifen, beziehungsweise, sofern es hierfür eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung bedarf, der Gesellschafterversammlung der imland gGmbH zur Entscheidung vorzuschlagen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

12

Enthaltungen:

0

 

 

 

Beschluss zu (3a):

Änderungsantrag

r den Fall, dass die Geschäftsführung zu dem Ergebnis gelangt, dass ein länger andauerndes Beteiligungsverfahren gravierende Risiken für die imland gGmbH zur Folge hätte, wird die Geschäftsführung der imland gGmbH gebeten, sobald die Fragestellung des Bürgerbegehrens vorliegt, konkrete Maßnahmen zur Risikoreduzierung zu ergreifen, beziehungsweise, sofern es hierfür eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung bedarf, der Gesellschafterversammlung der imland gGmbH zur Entscheidung vorzuschlagen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

8

Enthaltungen:

0

 

 

 

Beschluss zu (4):

Die Mitglieder des Kreises in der Gesellschafterversammlung der imland gGmbH werden angewiesen, einen Beschluss dahingehend zu fassen, dass die Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens zur medizinstrategischen Ausrichtung der imland gGmbH nach § 16f Abs. 5 Satz 2 KrO SH von der Geschäftsführung in gleichem Umfang zu beachten ist, wie sie von Kreisorganen beachtet werden muss.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

11

Enthaltungen:

1


 

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Anlagen zur Vorlage