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ALLRIS - Auszug

21.09.2022 - 10 Übersicht mit den Antragstellungen zur Umsetzun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Das Land hat im Jahr 2022 für ein Sonderprogramm für niedrigschwellige Angebote zur Betreuung und Teilhabe von Kindern in Höhe von 15 Millionen Euro für die Kreise und kreisfreien Städte zur Mitfinanzierung (Beteiligungsquote des Landes 90 Prozent) von kommunalen Betreuungsangeboten außerhalb der Regelsysteme zur Verfügung gestellt.

Die Umsetzung erfolgt über die Richtlinie „Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für Geflüchtete“.

Gemäß den Beratungen in der letzten Sitzung wurde um eine Übersicht mit den Maßnahmen und Antragstellenden gebeten. Die aktuelle Liste mit Stand vom 12.09.2022 wurde ergänzend als Tischvorlage vorgelegt. Sie ist dem Protokoll unter diesem Tagesordnungspunkt beigefügt.

Danach wurden insgesamt 41 Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 321.400 €r 2022 beantragt. Bei einem zu Verfügung stehenden Gesamtbudget von 830.720 € konnten somit nur 38 % der Mittel in Maßnahmen gebunden werden.

r die beantragten Maßnahmen hat der Kreis 32.140 € aus eigenen Kreismitteln zu tragen, der Restbetrag von 289.260 € wird vom Land gemäß der Richtlinie bezuschusst.

r das Jahr 2022 hat der Kreis über das Integrationsbudget entsprechende Eigenmittel in Höhe von rd. 77.000 € über den Nachtragshaushalt geplant. Da dieses Jahr lediglich 33.000 € an Eigenmitteln benötigt werden, steht noch eine Restsumme von rd. 44.000 € zur Verfügung. Ein Vorschlag der Verwaltung hierzu wäre, dass diese Mittel mit einem entsprechenden Beschluss im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2023 in das nächste Jahr übertragen werden. Denn auch wenn die Folgevereinbarung sich derzeit noch in der Abstimmung befindet, muss der Kreis einen Eigenanteil von 10% der förderfähigen Gesamtkosten erbringen. Sore bereits ein Grundstock vorhanden. Der dann noch fehlende Betrag zur Bereitstellung der notwendigen Eigenmittel könnte ggfs. durch Übertragung der noch ungebundenen Restmittel des Integrationsbudget bereitgestellt werden. Dies bedarf einer entsprechenden Beschlussfassung im SoGA.

Auf Nachfrage von Herrn Krieger wird erläutert, dass 70.000 € als zusätzliche Mittel vom Land für Betreuungsmaßnahmen in den Sommerferien bereitgestellt wurden und deshalb gesondert in der Aufstellung ausgewiesen wurden.
 

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Siehe Anlage.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen