21.09.2022 - 11 Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 21.09.2022
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- FD 3.1 Kinder, Jugend, Sport
- Bearbeiter/in:
- Marco Röschmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch die geänderten Fristen wird das Arbeitsaufkommen bei der Verwendungsnachweisprüfung beim Kreisjugendring entzerrt. Für die Antragsteller sollte nach Abschluss der Maßnahme ein kürzerer Zeitraum für die Abgabefrist kein Problem darstellen, da die Maßnahmen bereits mindestens ein ¼ Jahr vorher abgeschlossen sein müssen.
Durch die beabsichtigte verlängerte Antragsfrist vom 30.06. auf den 31.10. eines Jahres im Bereich der Förderung der Jugendpflegefahrten werden künftig auch spontane Fahrten gefördert werden können.
Bei Ziffer 3.2 (Zuschuss für die Beschaffung von Geräten und Materialien) wurde ein klarstellender Satz ergänzt, dass eine Bewilligung nur nach Abschluss der Zuschussmaßnahmen gemäß Ziffer 3.1 im Rahmen der dann noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen kann.
Die Änderungen wurden in der übersandten Richtline farblich rot dargestellt.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Änderungen der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Kreis Rendsburg-Eckernförde in der als Anlage beigefügten Fassung zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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224,2 kB
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