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ALLRIS - Auszug

21.09.2022 - 9.5 Personalmehrbedarfe in Folge der Umsetzung des ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Eine Mitteilungsvorlage liegt vor. Auf Grundlage der bundesweit akzeptierten Empfehlung der Landesarbeitsgruppe Amtsvormundschaften und -pflegschaften Baden-Württemberg wurde ein personeller Mehrbedarf beim Kreis von 3 Vollzeitstellen für den Bereich der Amtsvormundschaft ermittelt. Die Berechnung beruht auf einem belastbar prognostizierten Mehraufwand im Zuge der Gesetzesreform.

Unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Fallzahlenschlüssels vergleichbarer Kreise liegt der Kreis Rendsburg-Eckernförde oberhalb der gesetzlich vorgegeben Fallzahlenobergrenze von 1:50. Durch die beabsichtigte Maßnahme soll nachhaltig die gesetzlich vorgegebene Fallzahlenobergrenze eingehalten werden.

Die Frage der Konnexität wird über den Schleswig-Holsteinischen Landkreistag (SHLKT) mit dem Land erörtert. Der SHLKT geht davon aus, dass Teile der Reform unstreitig unter die Konnexität fallen werden.

Herr Strathmann regt an, die Fallobergrenze von 1:50 zu senken, da dies faktisch nicht leistbar sei.

Herr Röschmann bestätigt, dass es insbesondere in einem Flächenkreis wie RD-ECK eine besondere Herausforderung für die Amtsvormünder darstelle, die Aufgaben vollumfänglich bei der gesetzlich festgelegten Fallobergrenze wahrzunehmen. Wie der Vorlage zu entnehmen sei, haben die genannten Vergleichskreise geringere Fallobergrenzen. Letztlich sei dies aber eine politische Entscheidung diesbezüglich mit mehr Personal nachzusteuern.

Im Mai nächsten Jahres soll berichtet werden, wie sich die Umsetzung praktisch darstellt.